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Managed Services für Steuerberater: Was Kanzleien auslagern können und was in der Kanzlei bleibt

Kanzlei-IT verträgt weder Ausfälle in der Abgabephase noch unklare Zuständigkeiten bei Mandantendaten. Dieser Artikel ordnet den Leistungsschnitt im DATEV-Umfeld, benennt die Pflichten aus Berufsrecht und Datenschutz und rechnet die Kosten für eine Kanzlei mit 15 Arbeitsplätzen durch.

  • 14 Min. Lesezeit
  • Erfahrung aus dem DATEV-Umfeld
  • Zuletzt geprüft: August 2026
Beratungsteam im Gespräch am Besprechungstisch mit Unterlagen und Laptop im hellen Büro
Die kurze Antwort

Managed Services in der Kanzlei: die Einordnung vorweg

Managed Services für Steuerberater bedeuten, dass ein externer Dienstleister die IT der Kanzlei laufend betreibt, überwacht und absichert, zu einem festen Preis pro Arbeitsplatz und Monat. Auslagerbar ist der Betrieb: Systeme, Aktualisierungen, Sicherung, Sicherheit, Helpdesk und Telefonie. Nicht auslagerbar ist die Verantwortung für Mandate, Fristen und Freigaben. Ein tragfähiger Vertrag beschreibt genau diese Grenze.

Der Unterschied zu einer gewöhnlichen IT-Betreuung liegt weniger im Leistungskatalog als in den Randbedingungen einer Kanzlei. Drei davon verändern jede Entscheidung:

  • Mandantendaten sind besonders geschützt, weshalb jeder Zugriff eines Dienstleisters berufsrechtlich und datenschutzrechtlich vorbereitet sein muss,
  • der Arbeitsablauf hängt an Stichtagen, weshalb Verfügbarkeit nicht als Durchschnittswert zählt, sondern in den Tagen vor einer Frist,
  • das Herstellerumfeld gibt Systemvoraussetzungen und Programmstände vor, weshalb Standardisierung Voraussetzung für belastbaren Support ist.

Alles Weitere dient dazu, diese drei Punkte in einen Vertrag zu übersetzen. Wie die Bausteine dahinter zusammenspielen, zeigt die Übersicht zu Managed IT und IT-Security.

Der Sonderfall

Warum Kanzlei-IT ein Sonderfall ist

Technisch unterscheidet sich eine Kanzlei mit 20 Arbeitsplätzen kaum von einem Planungsbüro derselben Größe. Rechtlich und wirtschaftlich unterscheidet sie sich an drei Punkten erheblich:

Berufsrecht

Verschwiegenheit ist keine Vereinbarung, sondern Berufsrecht

Wer Zugriff auf Kanzleisysteme erhält, sieht Mandantendaten: Umsätze, Löhne, Verträge. § 203 StGB regelt, unter welchen Bedingungen Berufsgeheimnisträger mitwirkende Personen einbeziehen dürfen. Ein Dienstleister mit Fernzugriff ist genau das: sorgfältig auszuwählen, schriftlich zur Geheimhaltung zu verpflichten, im Zugriff begrenzt.

Fristen

Der Kanzleikalender kennt keine Störungsmeldung

Lohnläufe zum Monatsende, Voranmeldungen zum Zehnten, Beitragsnachweise vor dem drittletzten Bankarbeitstag, dazu die Abgabephase. Ein Ausfall an einem ruhigen Mittwoch im Juni ist ein Ärgernis. Derselbe Ausfall zwei Tage vor einem Stichtag verschiebt Zahlungen.

Aufbewahrung

Daten müssen Jahre später noch lesbar sein

Buchführungsrelevante Unterlagen unterliegen Aufbewahrungsfristen, die nach Jahren zählen, und den GoBD-Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit. Eine Sicherung, die läuft, sagt nichts aus, solange niemand belegt hat, dass sich daraus ein lesbarer Stand herstellen lässt.

Diese drei Punkte lassen sich nicht durch Fleiß ausgleichen; sie verlangen ein Vorgehen, das vor dem Ereignis feststeht. Vieles andere an Kanzlei-IT ist dagegen ganz normale IT: Arbeitsplätze, Netz, Postfächer, Mobilgeräte und Berechtigungen folgen denselben Regeln wie überall. Wer daraus ein exotisches Branchenpaket macht, verlangt Aufschläge für Standardarbeit.

Pflichten

Berufsrecht, Datenschutz, GoBD: was daraus für die IT folgt

Die Übersicht ordnet die Pflichten, die in einer Kanzlei auf die IT durchschlagen, und benennt, wer sie am Ende trägt. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, macht aber sichtbar, worüber ein Vertrag sprechen muss.

Pflicht Was daraus für die IT folgt Wer sie am Ende trägt
Verschwiegenheit (§ 203 StGB, Berufsrecht)Zugriffe auf das Erforderliche begrenzt, personell zugeordnet, protokolliert; Dienstleister und eingesetzte Mitarbeiter schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet.Die Kanzlei, unabhängig davon, wer die Technik betreibt
Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)Ein Vertrag mit Weisungsrechten, benannten Unterauftragsverarbeitern, Serverstandorten, Löschkonzept und Nachweispflichten.Die Kanzlei als Verantwortliche, der Dienstleister für seine Pflichten
Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)Verschlüsselung, Mehrfaktor-Anmeldung, gepflegtes Berechtigungskonzept, Protokollierung, zeitnahe Aktualisierungen, ein geprüftes Sicherungsverfahren.Beide: Die Kanzlei legt fest, der Dienstleister setzt um und weist nach
Meldepflicht bei Datenschutzvorfällen (Art. 33 DSGVO)Erkennung im laufenden Betrieb, definierte Alarmierungswege, dokumentierte Ereignisse, Bewertung innerhalb von 72 Stunden.Die Kanzlei meldet, der Dienstleister liefert die Fakten
Ordnungsmäßige Aufbewahrung (GoBD, § 147 AO)Unveränderbare Ablage, Nachvollziehbarkeit und Auswertbarkeit über die gesamte Frist, dazu eine Verfahrensdokumentation des tatsächlichen Betriebs.Die Kanzlei; Technik und Dokumentation hält der Dienstleister passend
Verfügbarkeit in FristphasenAusfallkonzept mit Ersatzarbeitsplätzen, Störungsannahme außerhalb der Bürozeiten, Priorisierung fristkritischer Systeme.Die Kanzlei gegenüber Mandanten, der Dienstleister gegenüber der Kanzlei

Der Satz, auf den es ankommt: Verantwortung lässt sich nicht auslagern, Arbeit schon. Ein guter Vertrag verschiebt deshalb nicht die Verantwortung, sondern liefert die Nachweise, mit denen die Kanzlei ihr nachkommen kann. Mehrfaktor-Anmeldung, saubere Berechtigungen, Endgeräteschutz und ein geprüftes Sicherungsverfahren sind dabei nicht die Ausbaustufe, sondern die Grundausstattung, bei uns orientiert an ISO 27001 und BSI-Grundschutz. Wer tiefer einsteigen muss, findet die Bausteine auf der Seite zur IT-Sicherheitsberatung.

Sie wollen wissen, ob Ihre Kanzlei-IT den eigenen Anforderungen standhält?

Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir Betriebsform, Sicherung, Berechtigungen und Erreichbarkeit durch und sagen Ihnen offen, wenn Ihre Umgebung bereits gut aufgestellt ist.

Das DATEV-Umfeld

Das DATEV-Umfeld: Arbeitsplatz, Betriebsform, Wartung und Belegwege

Kein anderer Faktor prägt Kanzlei-IT so stark wie das Herstellerumfeld. Fünf Punkte entscheiden darüber, ob der Betrieb ruhig läuft oder jeder Jahreswechsel zum Projekt wird:

Der DATEV-Arbeitsplatz hat Systemvoraussetzungen, keine Empfehlungen

Betriebssystemstände, Programmversionen, lokale Komponenten, Authentifizierungsmittel, dazu Scanner, Drucker und Archivablage: Für all das gibt der Hersteller Voraussetzungen vor. Wer davon abweicht, verliert im Fehlerfall die Grundlage, auf der Support arbeiten kann. Die Antwort heißt Standardisierung: einheitliche Arbeitsplätze, dokumentierte Stände, geprüfte Aktualisierungen.

DATEV-Rechenzentrum oder lokale Installation

Der Betrieb im Rechenzentrum des Herstellers verlagert Server, Programmpflege und einen Teil der Sicherung dorthin und verlangt dafür eine belastbare Leitung samt Ausweichverbindung: Ohne Netz steht die Kanzlei. Die lokale Installation behält die Kontrolle im Haus und verlangt Server, Terminalumgebung, Sicherung, Wartungsfenster und einen Plan für den Hardwarewechsel. Beides ist vertretbar; die Frage gehört in eine Rechnung über mehrere Jahre, nicht in eine Grundsatzdebatte. Arbeitsplätze, Netz, Peripherie und Sicherheit bleiben in beiden Fällen betreuungspflichtig.

Aktualisierungen und Wartungsfenster gehören in den Kanzleikalender

Programmpflege kommt in Wellen, mit den Jahreswechselarbeiten als härtestem Termin. Sie braucht Fenster außerhalb der Arbeitszeit und eine Reihenfolge, die Server, Terminalumgebung und Arbeitsplätze zusammenhält. Ein Fenster, das in die Abgabephase fällt, kostet mehr, als es an Koordination spart.

Das Zusammenspiel mit Mandanten-Systemen und dem Belegtransfer

Belege kommen aus Kassensystemen, Warenwirtschaften, Lohnvorsystemen, Bankschnittstellen und Mandantenportalen. Fehler entstehen an den Übergängen: ein abgebrochener Transfer, ein geändertes Format, ein abgelaufener Zugang. Betrieb heißt hier, die Übertragungswege zu überwachen und die Zuständigkeit zu klären, bevor die Kanzlei es am fehlenden Beleg bemerkt.

Die Grenze: DATEV-Partner, nicht DATEV-Fachsupport

Staufenberg Advisory ist DATEV-Partner und betreut das technische Umfeld: Arbeitsplätze, Netz, Server, Rechte, Anbindung, Sicherung. Fachliche Fragen zu Programmfunktionen, zur Buchungslogik oder zur Lohnabrechnung gehören zum Hersteller und zur fachlichen Betreuung der Kanzlei. Wir führen die Kommunikation mit dem Herstellersupport, wir ersetzen ihn nicht.

Diese Abgrenzung ist der ehrlichste Teil des Gesprächs: Wir halten das technische Umfeld auf einem Stand, auf dem die Programme arbeiten können, treffen aber keine fachlichen Entscheidungen in Buchführung, Jahresabschluss oder Lohnabrechnung. Was ein moderner Betreuungsvertrag darüber hinaus umfasst, haben wir für den allgemeinen Fall auf der Seite EDV-Dienstleister zusammengefasst.

Leistungsschnitt

Was sich sinnvoll auslagern lässt

Ein starres Kanzleipaket gibt es bei uns nicht: Jeder Baustein ist einzeln wählbar. In der Praxis entscheiden sich die meisten Kanzleien für den vollen Umfang, weil Betrieb aus einer Hand weniger Übergaben erzeugt und Übergaben die häufigste Fehlerquelle sind.

Betrieb und Überwachung

Server, Terminalumgebung, Netz und Anbindungen werden permanent überwacht. Ein volllaufender Datenträger oder eine abbrechende Sicherung fällt auf, bevor es jemand in der Kanzlei bemerkt.

Aktualisierungen und Programmstände

Sicherheitsaktualisierungen und Programmpflege werden geprüft, terminiert und in fester Reihenfolge eingespielt. Die Kanzlei arbeitet auf einem dokumentierten Stand.

Sicherung mit geprobter Wiederherstellung

Gesichert wird automatisiert und mehrstufig. Entscheidend ist der zweite Teil: protokollierte Wiederherstellungstests mit echten Daten, terminiert außerhalb der Fristphasen.

Endgeräteschutz und Berechtigungen

Jeder Rechner und jedes Mobilgerät zentral verwaltet und geschützt, dazu ein Berechtigungskonzept: wer welche Mandate, Laufwerke und Postfächer sieht. Orientiert an ISO 27001 und BSI-Grundschutz.

Helpdesk für die Mitarbeiter

Eine feste Anlaufstelle für jedes technische Anliegen, vom neuen Arbeitsplatz bis zum Scanner, der nicht mehr ins Archiv liefert. Störungsannahme rund um die Uhr, ohne Aufpreis.

Telefonie und Erreichbarkeit

Cloud-Telefonie mit Rufgruppen je Sachgebiet, Vertretungsregeln und Anbindung mobiler Geräte, mitbetreut statt als eigenes Gerät im Technikraum gepflegt.

Zur Cloud-Telefonanlage

Mandantenportal und Belegwege

Betrieb der Portale und Übertragungswege, über die Mandanten Unterlagen einreichen: Zugänge, Überwachung der Übertragungen, klare Zuständigkeit bei Störungen im Mandantensystem.

Der richtige Einstieg Welche Bausteine Ihre Kanzlei wirklich braucht, klären wir in 30 Minuten. Kostenlose IT-Erstberatung anfragen

Zwei Bausteine werden regelmäßig unterschätzt. Der erste ist der Wiederherstellungstest: die einzige belastbare Aussage über Ausfallsicherheit, terminiert im Jahresablauf statt im Ernstfall. Der zweite ist die Telefonie, denn Erreichbarkeit ist Teil der Mandantenbeziehung. Rufgruppen je Sachgebiet, Vertretungsregeln und mobile Anbindung lassen sich mitbetreuen, statt ein eigenes Gerät im Technikraum weiterzupflegen; die Bausteine dazu stehen auf der Seite zur Cloud-Telefonanlage.

Die Grenze

Betrieb auslagern, Verantwortung behalten

Die häufigste Enttäuschung in Betreuungsverträgen entsteht nicht an der Technik, sondern an einer unscharfen Grenze. Diese Aufteilung hat sich in Kanzleien bewährt, die wir betreuen:

Bleibt in der Kanzlei
  • Die fachlichen Prozesse: wer bucht, wer prüft, wer nachfordert, wer freigibt
  • Freigaben und Fristenkontrolle, auch wenn ein System sie technisch unterstützt
  • Die Mandatsverantwortung samt Verschwiegenheitspflicht gegenüber jedem Mandanten
  • Auswahl und Beauftragung von Auftragsverarbeitern und die Entscheidung, wer Zugriff erhält
  • Die Festlegung der Datenflüsse: welche Unterlagen auf welchem Weg in die Kanzlei kommen
Übernimmt der Managed-Service-Partner
  • Betrieb, Überwachung und Störungsbehebung der gesamten Arbeitsumgebung
  • Aktualisierungen und Programmstände in geplanten Fenstern statt in der Abgabephase
  • Sicherung, protokollierte Wiederherstellungstests und ein schriftliches Ausfallkonzept
  • Sicherheitsarbeit: Mehrfaktor-Anmeldung, Berechtigungen, Endgeräteschutz, Protokollierung
  • Dokumentation und Nachweise, die bei Prüfungen und Datenschutzfragen tragen

Der Prüfstein: Wenn ein Anbieter zusagt, Aufgaben aus der linken Spalte zu übernehmen, ist das kein besonders umfassendes Angebot, sondern ein Hinweis darauf, dass die Zuständigkeiten nicht durchdacht sind. Umgekehrt gilt genauso: Wer Punkte aus der rechten Spalte in der Kanzlei liegen lässt, etwa die Kontrolle der Sicherung, verkauft eine Betreuung, die den Namen nicht trägt.

Wir zeigen Ihnen in 30 Minuten, wo Ihre Kanzlei-IT steht.

Kostenlos, mit konkreten Vorschlägen zum Mitnehmen und ohne die Erwartung, dass Sie Ihren bisherigen Dienstleister wechseln.

Kostenlogik

Fixpreis pro Arbeitsplatz statt Stundenzettel

In einer Kanzlei ist die Abrechnung nach Aufwand doppelt unangenehm: Sie ist nicht planbar, und sie belastet ausgerechnet die Monate, in denen ohnehin Druck herrscht. Der Fixpreis pro Arbeitsplatz dreht die Interessenlage, weil der Dienstleister an stabilem Betrieb verdient und nicht an Störungen.

Basic

ab 19 € pro Nutzer und Monat

Soforthilfe per Fernzugriff und permanente Überwachung. Der Einstieg für kleine Kanzleien, die im Rechenzentrum des Herstellers arbeiten und vor allem eine verlässliche Anlaufstelle brauchen.

Vollpaket

49 bis 99 € pro Nutzer und Monat

Betrieb, Überwachung, Aktualisierungen, Microsoft 365, Sicherung mit Wiederherstellungstests, Endgeräteschutz, Berechtigungen, Helpdesk und auf Wunsch die Telefonie. Wo genau, entscheiden die gewählten Bausteine.

Projekte und Umzüge

Festpreis

Wechsel der Betriebsform, zweiter Standort, Ablösung eines alten Servers: kalkuliert nach Umfang. Bei definiertem Leistungsumfang steht der Betrag vor Projektbeginn fest.

Wo eine Kanzlei im Korridor landet, entscheidet der Umfang, nicht das Verhandlungsgeschick. Nach oben wirken eigene Server und eine Terminalumgebung im Haus, mehrere Standorte und gewachsene Sonderlösungen; nach unten wirkt Standardisierung: einheitliche Geräte, ein zentraler Identitätsdienst, klare Rollen je Sachgebiet, wenige und gut dokumentierte Belegwege. Wie die Modelle am Markt insgesamt aussehen, zeigt der Artikel Was kostet ein IT-Dienstleister?

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Rechenbeispiel

Rechenbeispiel: Kanzlei mit 15 Arbeitsplätzen

Gerundete Modellwerte für eine Kanzlei mit 15 Arbeitsplätzen an einem Standort und üblicher Ausstattung. Sie ersetzen kein Angebot, machen die Größenordnungen aber vergleichbar.

Modell Jahreskosten (Beispiel) Was enthalten ist und was nicht
Abrechnung nach Aufwandrund 11.500 € pro JahrAcht Stunden im Monat zu 120 €. Überwachung, Kontrolle der Sicherung, Sicherheitsarbeit und Dokumentation sind nicht enthalten; Störungen in der Abgabephase erhöhen den Betrag.
Managed Service, Vollpaketrund 12.400 € pro Jahr15 Arbeitsplätze zu 69 € im Monat, inklusive Betrieb, Überwachung, Sicherheit, Sicherung mit Wiederherstellungstests und Support ohne Stundenzettel, dazu Störungsannahme rund um die Uhr.
Eigene IT-Kraft in Teilzeit33.000 bis 43.000 € pro JahrEine halbe Stelle inklusive Lohnnebenkosten, ohne Vertretung bei Urlaub und Krankheit und ohne Werkzeuge für Überwachung und Sicherung.

Auf dem Papier liegt die Abrechnung nach Aufwand um rund 900 € vorn, solange die angesetzten acht Stunden im Monat genügen. Ein einziges Ereignis zehrt den Vorsprung auf: zwei Tage eingeschränkter Betrieb vor einem Stichtag, ein defekter Server, ein Verschlüsselungsvorfall. Entscheidend ist ohnehin die dritte Spalte, denn im Aufwandsmodell fehlen die Arbeiten, die Störungen verhindern: Überwachung, Aktualisierungen, Kontrolle der Sicherung, Wiederherstellungstests, Berechtigungspflege, Dokumentation. Beauftragt man sie einzeln, liegen beide Modelle gleichauf; verzichtet man darauf, verschiebt man ein Risiko in eine Fristphase.

Auswahl

Woran Sie einen kanzleitauglichen Dienstleister erkennen

Sechs Prüfsteine, die sich in Erstgesprächen bewährt haben. Sie kosten zwanzig Minuten und trennen belastbare Angebote von freundlichen Absichtserklärungen:

„Betreuen Sie DATEV-Umgebungen?“ ist die falsche Frage

Diese Frage beantwortet nahezu jeder Anbieter mit ja. Belastbar wird das Gespräch erst konkret: Wie viele Kanzleien betreuen Sie, in welcher Betriebsform, wer legt die Wartungsfenster fest, wie ist die Abgrenzung zum Herstellersupport geregelt?

Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag kein Zugriff

Verlangen Sie den Entwurf vor der Beauftragung, mit Unterauftragsverarbeitern, Serverstandorten, Löschkonzept und der Regelung für Fernzugriffe. Wer ihn erst nach Vertragsschluss liefert, hat ihn nicht vorbereitet.

Die Sicherung zählt erst, wenn die Wiederherstellung belegt ist

Fragen Sie nach dem Datum des letzten Wiederherstellungstests und nach dem Protokoll. „Wir sichern täglich“ ist keine Aussage über Wiederherstellbarkeit. Ebenso wichtig: Wie lange dauert eine vollständige Wiederherstellung, und welche Arbeitsergebnisse wären in dieser Zeit verloren?

Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten, ohne Aufpreis

In Fristphasen wird abends und am Wochenende gearbeitet. „Schnellstmöglich“ ist keine Zusage. Verlangen Sie eine bezifferte Reaktionszeit, die Unterscheidung zwischen Reaktion und Lösung und die Antwort, was Bereitschaft zusätzlich kostet.

Dokumentation gehört der Kanzlei

Netzplan, Zugänge, Lizenzen, Konfigurationen: Kanzleieigentum und Teil der Verfahrensdokumentation. Werden sie nicht laufend übergeben, zahlen Sie beim nächsten Wechsel zweimal. Die Herausgabe gehört in den Vertrag, nicht in den guten Willen.

Warnsignal: Die Hardware-Empfehlung kommt vor der Bestandsaufnahme

Ein Angebot für einen neuen Server, bevor jemand Auslastung, Betriebsform und die Variante im Rechenzentrum gerechnet hat, verrät die Reihenfolge. Wir liefern Hardware, wenn sie die wirtschaftlichere Lösung ist; unsere Empfehlung hängt jedoch nicht daran, dass Sie eine kaufen.

Der Wechsel

Dienstleisterwechsel ohne Ausfalltag

Die größte Sorge vor einem Wechsel ist nie der neue Dienstleister, sondern der Übergang: Was, wenn der bisherige Betreuer keine Unterlagen herausgibt? Was, wenn mitten in der Übergabe ein Stichtag liegt? Beides ist beherrschbar, in fünf Schritten:

  1. Bestandsaufnahme

    Betriebsform, Server, Arbeitsplätze, Zugänge, Lizenzen, Sicherungsstände. Gibt es keine Dokumentation, was häufiger vorkommt, erstellen wir sie nach unserem Standard.

  2. Rechtlicher Rahmen zuerst

    Auftragsverarbeitungsvertrag, Verpflichtung der eingesetzten Mitarbeiter und ein Zugriffskonzept. Erst danach beginnt die technische Übernahme.

  3. Parallelbetrieb statt Umschalttag

    Die bestehende Umgebung läuft weiter, bis die Übernahme abgeschlossen und nachweislich funktionsfähig ist. Es gibt keinen Tag ohne arbeitsfähige Systeme.

  4. Termin gegen den Kanzleikalender

    Die Übernahme liegt in einer ruhigen Phase, nicht vor einem Stichtag und nicht in den Jahreswechselarbeiten. Realistisch ist sie in 14 Tagen abgeschlossen.

  5. Drei Monate Testzeit

    Volle Leistung, voller Service, keine lange Bindung. Überzeugt die Zusammenarbeit nicht, endet sie zum Monatsende; die Dokumentation bleibt in der Kanzlei.

Zur Dokumentationsübernahme: Der häufigste Fall ist nicht die verweigerte Herausgabe, sondern die nicht vorhandene Dokumentation. Deshalb nehmen wir die Umgebung selbst auf, bevor der bisherige Betreuer aus der Verantwortung geht, und sind nie auf dessen Mitwirkung angewiesen. Das Ergebnis bleibt gepflegt in der Kanzlei und ist zugleich der Kern der Verfahrensdokumentation, die nach GoBD ohnehin vorliegen muss.

Ehrliche Grenzen

Wann Auslagerung wenig bringt

Managed Services sind kein Selbstzweck. Drei Konstellationen, in denen ein Vollpaket die falsche Antwort ist, und wir das im Erstgespräch auch so sagen:

Grenze 1

Sehr kleine Kanzleien mit schlanker Umgebung

Drei Arbeitsplätze, Anwendungen vollständig im Rechenzentrum des Herstellers, kein eigener Server: Hier trägt ein schmaler Vertrag mit Sicherheit, Sicherung und Erreichbarkeit. Wir betreuen ab zwei Arbeitsplätzen, aber ein Vollpaket wäre bezahlte Redundanz.

Grenze 2

Fachliche Probleme im Gewand eines IT-Problems

Wenn der Belegfluss stockt, weil nicht definiert ist, wer prüft, wer nachfordert und wer freigibt, löst das kein Betreuungsvertrag. Wir sagen das im Erstgespräch, statt eine weitere Technikschicht darüber zu legen.

Grenze 3

Umgebungen kurz vor einem Systemwechsel

Steht der Wechsel der Betriebsform, ein Umzug ins Rechenzentrum oder eine Fusion in wenigen Monaten an, lohnt es sich, den Betreuungsumfang danach zu schneiden. Sonst wird eine Umgebung dokumentiert, die kurz darauf ersetzt wird.

Zahlen & Fakten

Managed Services für Kanzleien: Zahlen und Fakten

  • Staufenberg Advisory, 2015 gegründet, betreut mit über 50 Spezialisten mehr als 300 aktive Kunden, darunter Steuerberatungskanzleien im DATEV-Umfeld: Arbeitsplätze, Netz, Server, Berechtigungen, Sicherung und Support. Der fachliche Programmsupport bleibt beim Hersteller.
  • Managed Services beginnen bei 19 € pro Nutzer und Monat (Basic); die meisten Kunden liegen mit dem Vollpaket zwischen 49 und 99 € pro Nutzer und Monat, als Fixpreis pro Arbeitsplatz ohne Stundenzettel.
  • Die Hotline nimmt Störungen rund um die Uhr entgegen, an 365 Tagen im Jahr und ohne Aufpreis. In Fristphasen entscheidet das über eine Stunde Verzögerung statt eines verlorenen Tages.
  • Sicherheitsarbeit ist Bestandteil jedes Pakets, orientiert an ISO 27001 und BSI-Grundschutz, und kein nachträglicher Zusatzverkauf.
  • Die Übernahme von einem bestehenden Dienstleister ist realistisch in 14 Tagen abgeschlossen: dokumentiert, im Parallelbetrieb und ohne Ausfalltag. Neue Kunden starten mit drei Monaten Testzeit.
Kundenstimmen

Was Kanzleien über die Zusammenarbeit sagen

Unser altes Wartungsfenster lag am ersten Freitag im Monat, unabhängig davon, was bei uns anstand. Zweimal fiel das mitten in die Lohnwoche. Heute wird der Plan gegen unseren Kalender gelegt, und die Arbeiten liegen abends.
Partner Steuerberatungskanzlei mit 18 Mitarbeitern
Für uns war der Auftragsverarbeitungsvertrag der Prüfstein. Der Entwurf lag vor der Beauftragung auf dem Tisch, mit Unterauftragsverarbeitern, Serverstandorten und der Regelung für Fernzugriffe. Unser altes Dokument war drei Jahre alt.
Kanzleileitung Steuerberatung mit 34 Arbeitsplätzen
Beim Wechsel hat uns eine Frage interessiert: ob wir am Montag arbeitsfähig sind. Die alte Umgebung lief weiter, bis die neue nachweislich stand, und wir haben zum ersten Mal das Protokoll einer echten Wiederherstellung gesehen.
Geschäftsführender Gesellschafter Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, zwei Standorte
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Managed Services für Steuerberater

Was sind Managed Services für Steuerberater?

Managed Services bedeuten, dass ein externer Dienstleister die IT der Kanzlei laufend betreibt, überwacht und absichert, zu einem festen Preis pro Arbeitsplatz und Monat statt nach Stunden. In Kanzleien umfasst das Server und Terminalumgebung oder die Anbindung an das Rechenzentrum des Herstellers, die Arbeitsplätze samt Peripherie, Microsoft 365, Sicherung mit Wiederherstellungstests, Endgeräteschutz, Berechtigungen, Helpdesk und auf Wunsch die Telefonie. Die fachliche Arbeit am Mandat bleibt in der Kanzlei.

Darf ein IT-Dienstleister auf Mandantendaten zugreifen?

Ja, unter Bedingungen. § 203 StGB regelt, wann Berufsgeheimnisträger mitwirkende Personen einbeziehen dürfen; ein IT-Dienstleister mit Fernzugriff ist eine solche Person. Erforderlich sind seine sorgfältige Auswahl, die schriftliche Verpflichtung zur Geheimhaltung einschließlich der eingesetzten Mitarbeiter und die Beschränkung des Zugriffs auf das Notwendige. Datenschutzrechtlich kommt ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO hinzu. Beides sollte vor dem ersten Zugriff vorliegen.

Was kosten Managed Services für eine Kanzlei?

Bei Staufenberg Advisory beginnt die Betreuung bei 19 € pro Nutzer und Monat (Basic) mit Soforthilfe per Fernzugriff und permanenter Überwachung. Die meisten Kanzleien liegen mit dem Vollpaket zwischen 49 und 99 € pro Nutzer und Monat, abhängig von Betriebsform, eigenen Servern, Standorten und gewählten Bausteinen. Für 15 Arbeitsplätze ergibt das im Vollpaket rund 12.400 € im Jahr, als Fixpreis ohne Stundenabrechnung.

Übernehmen Sie den DATEV-Support?

Nein, und das ist eine bewusste Abgrenzung. Staufenberg Advisory ist DATEV-Partner und betreut das technische Umfeld: Arbeitsplätze, Netz, Server, Berechtigungen, Anbindung, Sicherung und Peripherie. Fachliche Fragen zu Programmfunktionen, zur Buchungslogik oder zur Lohnabrechnung gehören zum Hersteller und zur fachlichen Betreuung der Kanzlei. Wir führen die Kommunikation mit dem Herstellersupport, damit technische Ursachen nicht zwischen den Zuständigkeiten liegen bleiben.

Rechenzentrum des Herstellers oder eigener Server in der Kanzlei?

Beides ist vertretbar, und die Antwort ergibt sich aus einer Rechnung über mehrere Jahre. Der Betrieb im Rechenzentrum verlagert Server und Programmpflege dorthin und verlangt eine belastbare Leitung samt Ausweichverbindung. Die lokale Installation behält die Kontrolle im Haus und verlangt Server, Wartungsfenster, Sicherung und einen Plan für den Hardwarewechsel. Arbeitsplätze, Netz und Sicherheit bleiben in beiden Fällen betreuungspflichtig.

Was passiert bei einem IT-Ausfall in der Abgabephase?

Die Hotline nimmt Störungen rund um die Uhr entgegen, an 365 Tagen im Jahr und ohne Aufpreis; die Bearbeitung beginnt sofort und nicht am nächsten Werktag. Für fristkritische Systeme gilt eine vorab festgelegte Priorisierung, dazu ein Ausfallkonzept mit Ersatzarbeitsplätzen. Garantiert sind Erreichbarkeit und sofortige Aufnahme; die Lösungszeit hängt vom Einzelfall ab.

Wie läuft der Wechsel des IT-Dienstleisters in einer Kanzlei ab?

In fünf Schritten: Bestandsaufnahme und Dokumentation, rechtlicher Rahmen mit Auftragsverarbeitungsvertrag und Verpflichtung zur Geheimhaltung, Parallelbetrieb der bestehenden Umgebung, Übernahme in einer ruhigen Phase außerhalb der Fristtermine und anschließend drei Monate Testzeit. Realistisch ist der Wechsel in 14 Tagen abgeschlossen, ohne Ausfalltag.

Welche Aufgaben lassen sich in einer Kanzlei nicht auslagern?

Die fachlichen Prozesse und alles, was daran hängt: wer bucht, wer prüft, wer freigibt, wie die Fristenkontrolle organisiert ist und welche Unterlagen auf welchem Weg in die Kanzlei kommen. Ebenso die Mandatsverantwortung samt Verschwiegenheitspflicht und die Entscheidung, welcher Dienstleister Zugriff erhält. Ein Managed Service übernimmt den Betrieb und weist ihn nach; die Verantwortung bleibt in der Kanzlei.

Kontakt

Kontakt: kostenlose IT-Erstberatung für Ihre Kanzlei

IT-Notfall? Jetzt anrufen – Hotline 24/7.

Innerhalb kurzer Zeit meldet sich ein geschulter Ansprechpartner – je nach Thema auch der Geschäftsführer persönlich. Das Erstgespräch dauert 30 Minuten. Sie nehmen eine Einschätzung zu Machbarkeit und Zeitrahmen sowie konkrete Optimierungsvorschläge mit – eine fertige Erstberatung, die Sie theoretisch auch zu Ihrem bisherigen Dienstleister tragen könnten. Wir liefern zuerst Wert, dann reden wir über Zusammenarbeit.

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