Was sind Managed Services für Steuerberater?
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Managed Services bedeuten, dass ein externer Dienstleister die IT der Kanzlei laufend betreibt, überwacht und absichert, zu einem festen Preis pro Arbeitsplatz und Monat statt nach Stunden. In Kanzleien umfasst das Server und Terminalumgebung oder die Anbindung an das Rechenzentrum des Herstellers, die Arbeitsplätze samt Peripherie, Microsoft 365, Sicherung mit Wiederherstellungstests, Endgeräteschutz, Berechtigungen, Helpdesk und auf Wunsch die Telefonie. Die fachliche Arbeit am Mandat bleibt in der Kanzlei. Der Unterschied zur Abrechnung nach Stunden liegt weniger im Preis als in der Interessenlage: Wer einen festen Betrag pro Arbeitsplatz erhält, verdient am besten, wenn nichts ausfällt, und investiert deshalb in Überwachung, Aktualisierungen und geprüfte Sicherungen. Wer nach Aufwand abrechnet, verdient an der Störung. Genau diese Arbeiten fehlen im Stundenmodell strukturell, weil sie niemand beauftragt, solange alles läuft. Für eine Kanzlei mit festen Abgabeterminen ist das der entscheidende Punkt, nicht der Preis pro Arbeitsplatz.
Darf ein IT-Dienstleister auf Mandantendaten zugreifen?
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Ja, unter Bedingungen. § 203 StGB regelt, wann Berufsgeheimnisträger mitwirkende Personen einbeziehen dürfen; ein IT-Dienstleister mit Fernzugriff ist eine solche Person. Erforderlich sind seine sorgfältige Auswahl, die schriftliche Verpflichtung zur Geheimhaltung einschließlich der eingesetzten Mitarbeiter und die Beschränkung des Zugriffs auf das Notwendige. Datenschutzrechtlich kommt ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO hinzu. Beides sollte vor dem ersten Zugriff vorliegen, und zwar schriftlich – eine mündliche Zusage genügt weder berufsrechtlich noch datenschutzrechtlich. Zwei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen: Die Verpflichtung zur Geheimhaltung muss die eingesetzten Mitarbeiter des Dienstleisters einschließen, nicht nur das Unternehmen, und sie sollte namentlich nachvollziehbar sein. Sinnvoll ist zusätzlich ein protokollierter Fernzugriff, damit im Nachhinein feststellbar ist, wer wann verbunden war. Ein Dienstleister, der ohne diese Unterlagen auf Ihre Systeme zugreift, bringt Sie in die Pflicht, nicht sich selbst.
Was kosten Managed Services für eine Kanzlei?
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Bei Staufenberg Advisory beginnt die Betreuung bei 19 € pro Nutzer und Monat (Basic) mit Soforthilfe per Fernzugriff und permanenter Überwachung. Die meisten Kanzleien liegen mit dem Vollpaket zwischen 49 und 99 € pro Nutzer und Monat, abhängig von Betriebsform, eigenen Servern, Standorten und gewählten Bausteinen. Für 15 Arbeitsplätze ergibt das im Vollpaket rund 12.400 € im Jahr, als Fixpreis ohne Stundenabrechnung. Für den Vergleich mehrerer Angebote ist eine Angabe wichtiger als der Betrag: Was ist enthalten und was wird zusätzlich berechnet? Zwei Angebote mit demselben Preis pro Arbeitsplatz können sich in den Jahreskosten deutlich unterscheiden, wenn das eine Überwachung, Sicherungstests und Sicherheitsarbeit enthält und das andere sie als Auftrag abrechnet. Nicht enthalten sind bei uns Projekte wie ein Umzug ins Rechenzentrum oder eine Standortanbindung; die kalkulieren wir nach Umfang und bei definiertem Vorhaben zum Festpreis.
Übernehmen Sie den DATEV-Support?
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Nein, und das ist eine bewusste Abgrenzung. Staufenberg Advisory ist DATEV-Partner und betreut das technische Umfeld: Arbeitsplätze, Netz, Server, Berechtigungen, Anbindung, Sicherung und Peripherie. Fachliche Fragen zu Programmfunktionen, zur Buchungslogik oder zur Lohnabrechnung gehören zum Hersteller und zur fachlichen Betreuung der Kanzlei. Wir führen die Kommunikation mit dem Herstellersupport, damit technische Ursachen nicht zwischen den Zuständigkeiten liegen bleiben. Genau dort entsteht sonst der häufigste Ärger: Die Kanzlei meldet ein Problem, der Hersteller sieht keinen Programmfehler, der IT-Dienstleister keinen technischen, und eine Mitarbeiterin vermittelt zwischen beiden. Lassen Sie sich deshalb vorab zusagen, wer die Federführung hat, wenn die Ursache unklar ist. Bei uns liegt sie beim technischen Betreuer, weil er als Erster erkennen kann, ob Netz, Terminalsitzung, Datenbank oder Arbeitsplatz beteiligt sind. Die fachliche Beurteilung bleibt davon unberührt und in der Kanzlei.
Rechenzentrum des Herstellers oder eigener Server in der Kanzlei?
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Beides ist vertretbar, und die Antwort ergibt sich aus einer Rechnung über mehrere Jahre. Der Betrieb im Rechenzentrum verlagert Server und Programmpflege dorthin und verlangt eine belastbare Leitung samt Ausweichverbindung. Die lokale Installation behält die Kontrolle im Haus und verlangt Server, Wartungsfenster, Sicherung und einen Plan für den Hardwarewechsel. Arbeitsplätze, Netz und Sicherheit bleiben in beiden Fällen betreuungspflichtig. Bei der Entscheidung lohnt der Blick auf zwei Fragen, die den Ausschlag geben. Erstens die Leitung: Ein Betrieb im Rechenzentrum steht und fällt mit der Internetanbindung, und eine Kanzlei ohne Ausweichverbindung tauscht dann ein Serverrisiko gegen ein Leitungsrisiko. Zweitens die Vertretung: Wer betreibt den eigenen Server, wenn die zuständige Person im Urlaub ist und eine Wiederherstellung nötig wird? Beide Fragen sind unabhängig von der Technik zu beantworten und entscheiden häufiger als die Kostenrechnung, die meist nah beieinander liegt.
Was passiert bei einem IT-Ausfall in der Abgabephase?
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Die Hotline nimmt Störungen rund um die Uhr entgegen, an 365 Tagen im Jahr und ohne Aufpreis; die Bearbeitung beginnt sofort und nicht am nächsten Werktag. Für fristkritische Systeme gilt eine vorab festgelegte Priorisierung, dazu ein Ausfallkonzept mit Ersatzarbeitsplätzen. Garantiert sind Erreichbarkeit und sofortige Aufnahme; die Lösungszeit hängt vom Einzelfall ab. Wir formulieren das bewusst genau, weil die Branche hier gern unscharf bleibt: Eine zugesagte Lösungszeit, die niemand einhalten kann, hilft in der Abgabephase nicht. Was die Zusage praktisch wert macht, ist die Vorarbeit. Weil Ihre Umgebung dokumentiert und überwacht ist, sieht der Kollege am Telefon, wie die Kanzlei aufgebaut ist, statt sich erst einzuarbeiten. Und weil fristkritische Systeme vorab benannt sind, muss in der Störung nicht diskutiert werden, was zuerst wieder laufen soll. Diese Reihenfolge legen Sie fest, nicht wir, und wir halten sie schriftlich.
Wie läuft der Wechsel des IT-Dienstleisters in einer Kanzlei ab?
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In fünf Schritten: Bestandsaufnahme und Dokumentation, rechtlicher Rahmen mit Auftragsverarbeitungsvertrag und Verpflichtung zur Geheimhaltung, Parallelbetrieb der bestehenden Umgebung, Übernahme in einer ruhigen Phase außerhalb der Fristtermine und anschließend drei Monate Testzeit. Realistisch ist der Wechsel in 14 Tagen abgeschlossen, ohne Ausfalltag, und auch dann, wenn der bisherige Betreuer keine Unterlagen herausgibt – auf seine Mitwirkung sind wir nicht angewiesen. Kanzleispezifisch ist vor allem die Terminwahl: Umgestellt wird außerhalb der Fristtermine, nicht im Monat der Abgabe. Prüfen Sie zusätzlich früh den bestehenden Vertrag auf Kündigungsfrist und Übergabeklauseln, denn Kosten entstehen beim Wechsel erfahrungsgemäß beim alten Anbieter: für die Herausgabe von Unterlagen, für Lizenzübertragungen oder durch eine Restlaufzeit, die trotz Kündigung weiterläuft. Diese Posten lassen sich verhandeln, solange Sie noch nicht gekündigt haben; danach sind sie eine Rechnung. Wir sehen den Vertrag auf Wunsch vorab mit durch.
Welche Aufgaben lassen sich in einer Kanzlei nicht auslagern?
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Die fachlichen Prozesse und alles, was daran hängt: wer bucht, wer prüft, wer freigibt, wie die Fristenkontrolle organisiert ist und welche Unterlagen auf welchem Weg in die Kanzlei kommen. Ebenso die Mandatsverantwortung samt Verschwiegenheitspflicht und die Entscheidung, welcher Dienstleister Zugriff erhält. Ein Managed Service übernimmt den Betrieb und weist ihn nach; die Verantwortung bleibt in der Kanzlei. Diese Grenze ist keine Formalie, sondern der Grund, warum die Zusammenarbeit funktioniert: Wir können sagen, ob eine Sicherung erfolgreich war und ob eine Wiederherstellung erprobt ist. Ob eine Frist eingehalten wurde, können wir nicht sagen. Eine praktikable Aufteilung sieht deshalb so aus: Die Kanzlei benennt, welche Systeme fristkritisch sind und in welcher Reihenfolge sie im Störungsfall wieder laufen müssen; wir richten Überwachung, Priorisierung und Ausfallkonzept danach aus und weisen die Ergebnisse regelmäßig nach.