Was sind Managed Services für Steuerberater?
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Managed Services bedeuten, dass ein externer Dienstleister die IT der Kanzlei laufend betreibt, überwacht und absichert, zu einem festen Preis pro Arbeitsplatz und Monat statt nach Stunden. In Kanzleien umfasst das Server und Terminalumgebung oder die Anbindung an das Rechenzentrum des Herstellers, die Arbeitsplätze samt Peripherie, Microsoft 365, Sicherung mit Wiederherstellungstests, Endgeräteschutz, Berechtigungen, Helpdesk und auf Wunsch die Telefonie. Die fachliche Arbeit am Mandat bleibt in der Kanzlei.
Darf ein IT-Dienstleister auf Mandantendaten zugreifen?
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Ja, unter Bedingungen. § 203 StGB regelt, wann Berufsgeheimnisträger mitwirkende Personen einbeziehen dürfen; ein IT-Dienstleister mit Fernzugriff ist eine solche Person. Erforderlich sind seine sorgfältige Auswahl, die schriftliche Verpflichtung zur Geheimhaltung einschließlich der eingesetzten Mitarbeiter und die Beschränkung des Zugriffs auf das Notwendige. Datenschutzrechtlich kommt ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO hinzu. Beides sollte vor dem ersten Zugriff vorliegen.
Was kosten Managed Services für eine Kanzlei?
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Bei Staufenberg Advisory beginnt die Betreuung bei 19 € pro Nutzer und Monat (Basic) mit Soforthilfe per Fernzugriff und permanenter Überwachung. Die meisten Kanzleien liegen mit dem Vollpaket zwischen 49 und 99 € pro Nutzer und Monat, abhängig von Betriebsform, eigenen Servern, Standorten und gewählten Bausteinen. Für 15 Arbeitsplätze ergibt das im Vollpaket rund 12.400 € im Jahr, als Fixpreis ohne Stundenabrechnung.
Übernehmen Sie den DATEV-Support?
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Nein, und das ist eine bewusste Abgrenzung. Staufenberg Advisory ist DATEV-Partner und betreut das technische Umfeld: Arbeitsplätze, Netz, Server, Berechtigungen, Anbindung, Sicherung und Peripherie. Fachliche Fragen zu Programmfunktionen, zur Buchungslogik oder zur Lohnabrechnung gehören zum Hersteller und zur fachlichen Betreuung der Kanzlei. Wir führen die Kommunikation mit dem Herstellersupport, damit technische Ursachen nicht zwischen den Zuständigkeiten liegen bleiben.
Rechenzentrum des Herstellers oder eigener Server in der Kanzlei?
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Beides ist vertretbar, und die Antwort ergibt sich aus einer Rechnung über mehrere Jahre. Der Betrieb im Rechenzentrum verlagert Server und Programmpflege dorthin und verlangt eine belastbare Leitung samt Ausweichverbindung. Die lokale Installation behält die Kontrolle im Haus und verlangt Server, Wartungsfenster, Sicherung und einen Plan für den Hardwarewechsel. Arbeitsplätze, Netz und Sicherheit bleiben in beiden Fällen betreuungspflichtig.
Was passiert bei einem IT-Ausfall in der Abgabephase?
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Die Hotline nimmt Störungen rund um die Uhr entgegen, an 365 Tagen im Jahr und ohne Aufpreis; die Bearbeitung beginnt sofort und nicht am nächsten Werktag. Für fristkritische Systeme gilt eine vorab festgelegte Priorisierung, dazu ein Ausfallkonzept mit Ersatzarbeitsplätzen. Garantiert sind Erreichbarkeit und sofortige Aufnahme; die Lösungszeit hängt vom Einzelfall ab.
Wie läuft der Wechsel des IT-Dienstleisters in einer Kanzlei ab?
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In fünf Schritten: Bestandsaufnahme und Dokumentation, rechtlicher Rahmen mit Auftragsverarbeitungsvertrag und Verpflichtung zur Geheimhaltung, Parallelbetrieb der bestehenden Umgebung, Übernahme in einer ruhigen Phase außerhalb der Fristtermine und anschließend drei Monate Testzeit. Realistisch ist der Wechsel in 14 Tagen abgeschlossen, ohne Ausfalltag.
Welche Aufgaben lassen sich in einer Kanzlei nicht auslagern?
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Die fachlichen Prozesse und alles, was daran hängt: wer bucht, wer prüft, wer freigibt, wie die Fristenkontrolle organisiert ist und welche Unterlagen auf welchem Weg in die Kanzlei kommen. Ebenso die Mandatsverantwortung samt Verschwiegenheitspflicht und die Entscheidung, welcher Dienstleister Zugriff erhält. Ein Managed Service übernimmt den Betrieb und weist ihn nach; die Verantwortung bleibt in der Kanzlei.