Was kostet Managed IT für eine Arztpraxis?
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Bei Staufenberg Advisory beginnt die Betreuung bei 19 € pro Arbeitsplatz und Monat für Überwachung und Fernhilfe. Die Vollbetreuung mit Aktualisierungen, Sicherung samt Wiederherstellungstest, Endpoint-Schutz, Netzbetreuung, Helpdesk und Einsatz vor Ort liegt zwischen 49 und 99 € pro Arbeitsplatz und Monat. Für eine Praxis mit zehn Arbeitsplätzen ergibt das rund 8.300 € im Jahr, als Fixpreis und ohne Zuschlag für Anrufe außerhalb der Bürozeiten. Zwei Posten gehören in dieselbe Rechnung, stehen aber selten im Angebot: die Betreuung der TI-Komponenten samt Überwachung der Kartenlaufzeiten, und die Endgeräte, die alle vier bis fünf Jahre ersetzt werden. Wer nur das Jahr mit Gerätewechsel betrachtet, hält seine Praxis-IT für teuer. Was den Preis dagegen kaum bewegt, ist die Zahl der Behandlungsräume; entscheidend ist die Zahl der Arbeitsplätze und ob ein eigener Server betrieben wird. Ohne Server verschiebt sich der Betrag deutlich nach unten.
Darf ein externer IT-Dienstleister auf Patientendaten zugreifen?
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Ja, unter Bedingungen. Seit der Neuregelung von § 203 StGB im Jahr 2017 dürfen schweigepflichtige Berufe externe Dienstleister mitwirken lassen, wenn diese sorgfältig ausgewählt, schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet und auf das notwendige Maß an Einblick beschränkt werden. Zusätzlich braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Verstößt der Dienstleister gegen die Geheimhaltung, ist er selbst strafbar. Praktisch heißt das für Sie: Vor dem ersten Fernzugriff müssen zwei Unterlagen vorliegen, die Verpflichtung zur Geheimhaltung einschließlich der namentlich eingesetzten Mitarbeiter und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Ein Dienstleister, der ohne diese Unterlagen auf Ihre Systeme geht, bringt Sie in die Pflicht, nicht sich. Sinnvoll ist außerdem ein protokollierter Zugriff, damit im Nachhinein nachvollziehbar ist, wer wann verbunden war. Wir legen beide Unterlagen vor dem ersten Zugriff vor und nicht als Nachtrag, weil die Pflicht dazu bei Ihnen liegt und nicht bei uns.
Übernimmt der IT-Dienstleister auch den Support für das Praxisverwaltungssystem?
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Für alles, worauf das PVS aufsetzt: ja, von Server und Datenbank über Arbeitsplätze und Drucker bis zu Netz, Sicherung und Geräteanbindung. Fachfragen im Programm selbst, etwa zu Abrechnungsziffern oder Formularen, gehören zum Hersteller-Support, weil dort das Produktwissen liegt. Tragfähig ist die Arbeitsteilung nur, wenn der IT-Dienstleister die Klärung mit dem Hersteller übernimmt. Genau daran scheitert sie in der Praxis am häufigsten: Die Praxis meldet eine Störung, der IT-Dienstleister sieht keinen Fehler an der Technik, der Hersteller sieht keinen im Programm, und die Mitarbeiterin am Empfang vermittelt zwischen beiden. Lassen Sie sich deshalb vorab zusagen, wer die Federführung übernimmt, wenn die Ursache unklar ist. Bei uns liegt sie beim technischen Betreuer, weil er als Erster sehen kann, ob Netz, Datenbank oder Arbeitsplatz beteiligt sind. Ihr Team soll eine Nummer anrufen und nicht zwei.
Wer betreut Konnektor, SMC-B und Kartenterminals?
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Die Einbindung der TI-Komponenten in Netz und Arbeitsplätze, ihre Aktualisierung und die Überwachung von Laufzeiten gehören in den Betreuungsvertrag, gleichermaßen für einen Konnektor in der Praxis und für ein TI-Gateway im Rechenzentrum. Die Karten selbst werden über die zuständigen Ausgabestellen beantragt und verlängert; die Praxis bleibt Antragstellerin. Ein guter Dienstleister erinnert rechtzeitig daran, weil ein Ablauf E-Rezept und eAU sofort stoppt. Die Erinnerung ist dabei kein Höflichkeitsdienst, sondern die einzige wirksame Vorsorge: Der Ersatz einer abgelaufenen Karte dauert Tage bis Wochen, und in dieser Zeit fällt der betroffene Weg aus. Wir hinterlegen die Laufzeiten deshalb in der Überwachung und melden sie mit mehreren Monaten Vorlauf. Der zweite regelmäßige Stolperstein sind Aktualisierungen der TI-Komponenten, die zu festen Terminen fällig werden. Beides gehört in einen Betreuungsvertrag hinein, statt an einer einzelnen Person im Team zu hängen.
Was passiert, wenn das Praxisverwaltungssystem während der Sprechstunde ausfällt?
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Die Störungsannahme läuft rund um die Uhr, damit die Bearbeitung nicht erst am nächsten Werktag beginnt. Meist lässt sich per Fernzugriff eingreifen, andernfalls kommt ein Techniker in die Praxis. Entscheidend ist die Vorarbeit: Wer eine geprobte Wiederherstellung, eine dokumentierte Umgebung und ein Notfallblatt für das Team hat, spricht über Stunden. Wer das nicht hat, spricht über Tage. Das Notfallblatt ist dabei der billigste der drei Punkte und wird am häufigsten vergessen: eine Seite, ausgedruckt und am Empfang griffbereit, mit der Rufnummer der Störungsannahme, dem Vorgehen für die Dokumentation auf Papier und der Frage, welche Behandlungen ohne System weiterlaufen können. Eine Praxis, die das einmal durchgesprochen hat, verliert im Ernstfall Minuten statt einer Sprechstunde. Wir erstellen es bei der Übernahme und aktualisieren es bei jeder Änderung der Umgebung, damit es im Ernstfall nicht veraltet am Empfang hängt.
Braucht eine Praxis noch einen eigenen Server?
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Häufig nicht. Gibt der Hersteller des PVS den Betrieb in einer gehosteten Umgebung frei, entfällt die einmalige Investition und es bleiben planbare monatliche Kosten. Es gibt aber Fälle, in denen ein System vor Ort die richtige Antwort bleibt, etwa bei Geräten mit strikten lokalen Anforderungen oder bei Software ohne Freigabe für gehosteten Betrieb. Wir rechnen die Varianten gegeneinander und legen die Begründung schriftlich vor. Der entscheidende Punkt ist dabei nicht die Technik, sondern die Freigabe des Herstellers: Was das Praxisverwaltungssystem nicht für den gehosteten Betrieb freigibt, wird auch dann nicht betrieben, wenn es technisch möglich wäre – im Fehlerfall stünden Sie ohne Unterstützung da. Diese Freigabe klären wir vor der Empfehlung ab. Wo ein Server bleibt, gehören drei Dinge verbindlich dazu: ein Wartungsfenster, eine erprobte Wiederherstellung und ein Termin für den Hardwarewechsel, bevor das Gerät ihn selbst bestimmt.
Wie läuft der Wechsel des IT-Dienstleisters in einer Praxis ab?
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In fünf Schritten: Bestandsaufnahme vor Ort, Dokumentation des Bestandssystems nach unserem Standard, Parallelbetrieb der alten Umgebung, Umbau in den Randzeiten der Sprechstunde und drei Monate Testzeit. Realistisch ist die Übernahme in 14 Tagen abgeschlossen, ohne Ausfalltag, auch dann, wenn der bisherige Betreuer keine Unterlagen herausgibt. Die Übernahme ist Teil des Vertrags. Staufenberg Advisory betreut Praxen und MVZ im Umfeld gängiger Praxisverwaltungssysteme und übernimmt dabei auch Konnektor, SMC-B und Kartenterminals. Der praxisspezifische Unterschied zu einem gewöhnlichen Wechsel liegt in der Terminplanung: Umgebaut wird in den Randzeiten und an Schließtagen, nicht in der Sprechstunde, und die Reihenfolge richtet sich nach dem Sprechstundenplan statt nach der Technik. Vorher klären wir zusätzlich den rechtlichen Rahmen, also Verpflichtung zur Geheimhaltung und Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Beides liegt vor dem ersten Fernzugriff vor, damit die Übernahme nicht mit einem Verstoß beginnt.
Ab welcher Praxisgröße lohnt sich Managed IT?
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Als Anhaltspunkt: Ab etwa fünf bis acht Arbeitsplätzen, spätestens mit eigenem Server, angebundenen Geräten oder mehreren Standorten ist die Vollbetreuung wirtschaftlich, weil im Stundenmodell genau die Arbeiten fehlen, die Ausfälle verhindern. Darunter kann ein Basispaket mit sauber eingerichteter Sicherung die bessere Wahl sein. Eine Einzelpraxis mit zwei Rechnern braucht keinen Vollvertrag, und wir sagen das auch. Es gibt allerdings einen Auslöser, der die Größenfrage überstimmt und schon bei zwei Arbeitsplätzen greift: eine Datensicherung, deren Wiederherstellung noch nie erprobt wurde. Das ist keine Frage der Praxisgröße, sondern der Existenz, denn Patientendaten sind nicht rekonstruierbar. Wer sonst nichts beauftragt, sollte mindestens das prüfen lassen. Der zweite größenunabhängige Punkt sind Zugänge von außen ohne zweiten Faktor – ein einzelnes erratenes Kennwort öffnet dann die gesamte Umgebung, unabhängig davon, wie viele Rechner daran hängen. Beides prüfen wir im Erstgespräch, auch ohne Vertrag.