Wissen · IT & Managed Services

Managed IT für Arztpraxen und MVZ: Leistungen, Pflichten und Kosten

In einer Praxis hängt der Tagesablauf an Technik, für die im Alltag niemand Zeit hat: Praxisverwaltungssystem, TI-Anbindung, angebundene Geräte, Datensicherung. Dieser Artikel zeigt, was Managed IT abdeckt, was sie pro Arbeitsplatz kostet und welche Pflichten aus Schweigepflicht und Datenschutz dazukommen.

  • 14 Min. Lesezeit
  • Für Praxen, MVZ und Gemeinschaftspraxen
  • Zuletzt geprüft: August 2026
Zwei Ärzte in weißen Kitteln besprechen Befunde am Bildschirm eines Praxisarbeitsplatzes
Die kurze Antwort

Was Managed IT in einer Praxis bedeutet

Managed IT für eine Arztpraxis bedeutet, dass ein externer Dienstleister alle Systeme betreibt, überwacht und absichert, auf denen der Praxisbetrieb läuft: die Umgebung des Praxisverwaltungssystems, die Arbeitsplätze in Anmeldung und Sprechzimmern, das Netz, die Komponenten der Telematikinfrastruktur und die Datensicherung. Abgerechnet wird als Fixpreis pro Arbeitsplatz und Monat, bei Staufenberg Advisory ab 19 € im Basispaket und in der Regel zwischen 49 und 99 € in der Vollbetreuung. Nicht enthalten sind der Fachsupport im Praxisverwaltungssystem und Freigaben für Medizinprodukte: Beides bleibt beim jeweiligen Hersteller.

Der Unterschied zur Büro-IT liegt weniger in der Technik als in den Folgen. Fällt in einem Handelsbetrieb ein Server für zwei Stunden aus, verschiebt sich Arbeit. Fällt in einer Praxis der Zugriff auf die Karteikarte aus, sitzen Menschen im Wartezimmer, deren Termine sich nicht stapeln lassen, und die Pflichten laufen unverändert weiter: Schweigepflicht, Dokumentation, Nachweisbarkeit. Bevor Sie Angebote vergleichen, brauchen Sie deshalb drei Angaben:

  • welche Systeme betreut werden, einzeln benannt, von der PVS-Umgebung über die TI-Komponenten bis zu den angebundenen Geräten,
  • welche Leistungen im Fixpreis enthalten sind, getrennt von denen, die zusätzlich berechnet werden,
  • wie der Zugriff auf Ihre Daten geregelt ist, vom Auftragsverarbeitungsvertrag bis zur namentlichen Anmeldung mit zweitem Faktor.

Wie sich Stundensätze, Pauschalen und Fixpreise auf Jahreskosten hochrechnen lassen, steht im Artikel Was kostet ein IT-Dienstleister?. Die Leistungsbausteine selbst finden Sie auf der Seite Managed IT & IT-Security.

Der Bestand

Was in einer Praxis tatsächlich an IT hängt

Die Liste ist länger, als die meisten Verträge vermuten lassen. Jede dieser Positionen sollte im Betreuungsvertrag benannt sein, nicht als „und alles Weitere“:

Praxisverwaltungssystem

Termine, Karteikarte, Abrechnung, Formulare. Zur IT-Betreuung gehört alles, worauf das PVS aufsetzt: Server oder Terminalumgebung, Datenbank, Arbeitsplätze.

TI-Anbindung

Die Telematikinfrastruktur hängt an einer eigenen Komponente, je nach Aufbau als Konnektor in der Praxis oder als TI-Gateway im Rechenzentrum.

eHBA, SMC-B und Kartenterminals

Der Praxisausweis weist die Einrichtung aus, der Heilberufsausweis die Person. Beide Karten laufen ab; wird eine Verlängerung versäumt, stehen E-Rezept und eAU still.

Geräte am System

Ultraschall, EKG oder Laboranbindung schreiben über Schnittstellen wie GDT und LDT in die Karteikarte, Bildgebung häufig über DICOM. Jede Verbindung ist eine empfindliche Stelle.

Arbeitsplätze in Anmeldung und Sprechzimmer

Rechner, Kartenlesegeräte, Rezept- und Etikettendrucker, Scanner. Ohne Formulardruck endet der Behandlungsvorgang nicht.

Praxisnetz und getrenntes Gäste-WLAN

Das Netz mit PVS, TI-Komponenten und medizinischen Geräten hat im WLAN für Patienten nichts zu suchen. Die Trennung ist Arbeit von einem Nachmittag.

Sicherung und geprobte Wiederherstellung

Eine Sicherung, die nie zurückgespielt wurde, ist eine Vermutung. Dazu gehören Rücksicherung in eine Testumgebung und ein vorlagefähiges Protokoll.

Telefonie und Erreichbarkeit

Das Telefon ist der Hauptkanal der Anmeldung und der Engpass des Vormittags. Eine Anlage aus der Cloud verteilt Anrufe auf mehrere Plätze.

Zur Cloud-Telefonanlage

Zugänge, Rollen und Dokumentation

Rollen, namentliche Konten, Mehrfaktor-Anmeldung, Netzplan und Passwortverwaltung: der unspektakulärste und im Prüfungsfall wichtigste Teil der Praxis-IT.

Der Engpass ist fast immer die Anmeldung

Vormittags laufen dort drei Dinge gleichzeitig: Menschen am Schalter, das Telefon und die Eingabe im System. Entlasten lässt sich vor allem der mittlere Punkt. Eine Cloud-Telefonanlage verteilt Anrufe auf mehrere Plätze und macht sichtbar, wie viele davon unbeantwortet bleiben. Wo das nicht genügt, nimmt ein KI-Telefonassistent Anrufe außerhalb der Sprechzeiten an, erfasst Anliegen und Rückrufnummer und übergibt sie als Liste ans Team.

Die drei Fundstellen, die wir am häufigsten sehen

In Erstberatungen sind es fast immer dieselben Punkte. Erstens die Datensicherung: vorhanden, aber nie zurückgespielt, und häufig liegt jede Kopie im selben Raum wie der Server. Zweitens das Netz: Gäste-WLAN, Praxisnetz und medizinische Geräte in einem gemeinsamen Segment, weil es beim Aufbau schneller ging. Drittens die Berechtigungen: ein gemeinsames Konto für die Anmeldung. Alle drei Punkte sind in wenigen Tagen behoben und bleiben trotzdem jahrelang liegen, weil niemand zuständig ist.

Sie wissen nicht, wann Ihre Datensicherung zuletzt zurückgespielt wurde?

Dann ist das der erste Punkt im Erstgespräch: 30 Minuten, kostenlos, mit einer nüchternen Einschätzung Ihrer Praxis-IT und konkreten Vorschlägen zum Mitnehmen.

Pflichten

Warum Praxis-IT anders behandelt werden muss als Büro-IT

Die Technik in einer Praxis ist nicht exotisch. Die Anforderungen an ihren Betrieb sind es: Schweigepflicht, besondere Datenkategorien, Nachweispflichten und ein Ablauf, der keine Ausfallstunden aufnehmen kann.

Schweigepflicht: § 203 StGB gilt auch für den IT-Dienstleister

Seit der Neuregelung von 2017 dürfen schweigepflichtige Berufe externe Dienstleister mitwirken lassen, auch wenn diese Zugang zu Patientendaten erhalten. Bedingungen: sorgfältige Auswahl, schriftliche Verpflichtung zur Geheimhaltung, Beschränkung auf das notwendige Maß an Einblick. Verstößt der Dienstleister dagegen, ist er selbst strafbar. Praktisch heißt das: namentliche Zugänge statt Sammelkonto, protokollierte Fernzugriffe, Verpflichtungserklärung vor dem ersten Zugriff.

Gesundheitsdaten sind eine besondere Kategorie (Art. 9 DSGVO)

Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt und nur über einen Erlaubnistatbestand zulässig, in der Praxis über die Behandlung selbst. Daraus folgt ein höheres Schutzniveau nach Art. 32: Verschlüsselung, belastbares Zugriffskonzept, Protokollierung. Kommen Daten abhanden oder werden sie verschlüsselt, läuft die Meldefrist von 72 Stunden nach Art. 33, unabhängig davon, ob die Ursache schon verstanden ist.

Auftragsverarbeitung: ohne Vertrag kein Fernzugriff

Greift ein Dienstleister im Auftrag der Praxis auf Systeme mit Patientendaten zu, braucht es einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO, mit Anlage zu den technischen Maßnahmen, Liste der Unterauftragnehmer und Regeln zu Weisungsrecht, Löschung und Rückgabe. Keine Formalie, die man nachreicht, sondern die Grundlage, auf der der Zugriff zulässig ist.

IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V

Für vertragsärztliche Praxen gilt ein verbindlicher Anforderungskatalog, gestaffelt nach der Zahl der Personen, die ständig mit der Datenverarbeitung betraut sind; für dezentrale TI-Komponenten und medizinische Großgeräte gelten eigene Anhänge. Verlangt wird genau das, was im Praxisalltag als Erstes liegen bleibt: Aktualisierungen, Berechtigungen, Netztrennung, Sicherung, Dokumentation.

Nachweisen statt zusichern

Es zählt nicht, was getan wurde, sondern was belegt werden kann: Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Beschreibung der technischen Maßnahmen, Netzplan, Berechtigungsübersicht, Protokolle der Sicherung und der Wiederherstellungstests, Löschkonzept im Rahmen der Aufbewahrungsfristen. Fragt eine Aufsichtsbehörde nach, entscheidet die Aktenlage.

Ein Ausfall ist keine Verzögerung, sondern eine abgesagte Sprechstunde

Eine Praxis arbeitet im Takt. Wer vormittags vierzig Menschen einbestellt hat, holt einen halben Tag Stillstand nicht am Abend nach: Die Termine wandern in eine Folgewoche, deren Kapazität längst vergeben ist. Nicht der Stundensatz entscheidet also, sondern wie viele Stunden Stillstand ein Betreuungsmodell im Jahr produziert.

Diese Anforderungen sind kein Grund, IT-Aufgaben in der Praxis zu behalten. Sie sind ein Grund, sie geordnet zu übergeben. Ein Vertrag, der Zuständigkeiten, Zugriffe und Nachweise regelt, erfüllt mehr davon als ein Zustand, in dem eine Mitarbeiterin die IT nebenbei macht, weil sie sich damit auskennt. Wie weit Sie über den Pflichtteil hinausgehen wollen, vom Notfallkonzept über Awareness-Trainings bis zum Penetrationstest, ist eine eigene Entscheidung. Den Rahmen dafür beschreibt unsere Seite zur IT-Sicherheitsberatung.

Leistungsumfang

Was ein Managed-IT-Vertrag in der Praxis abdeckt

Ein starres Standardpaket gibt es nicht: Jeder Baustein ist einzeln wählbar. In Praxen entscheiden sich die meisten für die Vollbetreuung, weil eine geteilte Zuständigkeit im Störungsfall immer die Praxis kostet.

Überwachung der Systeme

Server, Arbeitsplätze, Netz und Sicherungsläufe permanent überwacht. Eine volle Festplatte fällt auf, bevor die Sprechstunde beginnt.

Aktualisierungen im Wartungsfenster

Sicherheitsupdates werden geprüft, im Rahmen der Herstellerfreigaben eingespielt und dokumentiert. Kein Neustart mitten in der Sprechstunde.

Sicherung mit Wiederherstellungstest

Mehrfach gehaltene Sicherungen, davon eine außer Haus und eine unveränderbar. Die Rücksicherung wird in festem Turnus geprobt und protokolliert.

Endpoint-Schutz und Mehrfaktor-Anmeldung

Jeder Rechner geschützt und zentral verwaltet, Zugriffe von außen mit zweitem Faktor. Orientiert an ISO 27001 und BSI-Grundschutz.

Netz, Firewall und Segmentierung

Praxisnetz, TI-Komponenten, Geräte und Gäste-WLAN getrennt geführt, die Firewall-Regeln laufend gepflegt.

Helpdesk für das Praxisteam

Eine Nummer für alle IT-Anliegen. Die Störungsannahme läuft rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr und ohne Aufpreis.

Einsatz vor Ort

Was sich aus der Ferne nicht lösen lässt, wird in der Praxis gelöst, nach Möglichkeit in den Randzeiten.

Microsoft 365 für die Verwaltung

E-Mail, Kalender und Ablage sauber eingerichtet und abgesichert. Die Behandlungsdokumentation bleibt im PVS, für medizinische Inhalte gelten die Wege der TI.

Der richtige Einstieg Welche Bausteine Ihre Praxis wirklich braucht, klären wir in 30 Minuten. Kostenlose IT-Erstberatung anfragen
Die Abgrenzung

Was dazugehört und was ausdrücklich nicht

Ein Vertrag ist so gut wie seine Abgrenzung. Diese Gegenüberstellung gehört in jedes Angebot, damit im Störungsfall keine Diskussion über Zuständigkeiten entsteht:

Nicht Teil der IT-Betreuung
  • Fachsupport im PVS: Abrechnungsziffern, Formulare und Programmfunktionen klärt der Hersteller
  • Freigaben für Medizinprodukte: Welche Konfiguration ein Gerät tragen darf, legt der Hersteller fest
  • Die Rolle der Datenschutzbeauftragten und die ärztliche Verantwortung für die Verarbeitung
  • Entscheidungen über Einwilligungen, Datenweitergabe und Aufbewahrungsfristen
  • Der Ersatz für fehlende Praxisorganisation: Ohne definierte Rollen keine sauberen Berechtigungen
Teil des Betreuungsvertrags
  • Betrieb, Überwachung und Absicherung aller Systeme, auf denen der Praxisbetrieb läuft
  • Die Schnittstelle zum PVS-Hersteller: Wir klären technische Fragen mit dessen Support
  • Aktualisierungen im Rahmen der Herstellerfreigaben, dokumentiert und in Wartungsfenstern
  • Sicherung samt geprobter Wiederherstellung und Protokoll für den Nachweis
  • Eine Anlaufstelle rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, ohne Aufpreis
  • Die technischen Unterlagen, die Ihre Datenschutzbeauftragte für ihre Arbeit braucht

Der wichtigste Punkt steht in der rechten Spalte: die Schnittstelle zum Hersteller. Ob eine Störung am Betriebssystem, am Netz, an der Datenbank oder am Programm selbst liegt, ist für eine Praxis nicht erkennbar und auch nicht ihre Aufgabe. Deshalb übernehmen wir die Klärung, sprechen mit dem Support des Herstellers und melden uns mit einem Ergebnis. Bei Freigaben an Medizinprodukten bleibt die Grenze hart: Wir spielen keine Aktualisierung ein, die eine Freigabe berührt, solange diese Freigabe nicht vorliegt.

Bringen Sie Ihren bestehenden Vertrag mit.

Wir gehen ihn Position für Position durch, benennen die Lücken und sagen Ihnen offen, wenn Ihre Praxis bereits gut betreut ist.

Kostenlogik

Was Managed IT pro Arbeitsplatz und Monat kostet

In einer Praxis ist der Arbeitsplatz die belastbarere Bezugsgröße als der Kopf: Ein Behandlungszimmer nutzen mehrere Personen, die Betreuungslast entsteht am Gerät. So sieht der Korridor bei Staufenberg Advisory aus:

Basis

ab 19 € pro Arbeitsplatz und Monat

Soforthilfe per Fernzugriff und permanente Überwachung von Systemen und Sicherungsläufen. Der Einstieg für kleine Praxen, die größere Arbeiten einzeln beauftragen.

Vollbetreuung

49 bis 99 € pro Arbeitsplatz und Monat

Überwachung, Aktualisierungen, Sicherung mit Wiederherstellungstest, Endpoint-Schutz, Netz und Firewall, Helpdesk und Einsatz vor Ort, auf Wunsch mit Telefonanlage. Wo genau in diesem Korridor, entscheidet der Umfang, nicht das Verhandlungsgeschick.

Projekte

Festpreis

Umzug der PVS-Umgebung, Netztrennung, Neuaufbau der Sicherung, Anbindung eines weiteren Standorts: bei definiertem Leistungsbild zum Festpreis.

Was den Preis nach oben treibt

Ein eigener Server in der Praxis, viele angebundene Geräte mit Sonderschnittstellen, mehrere Standorte mit gemeinsamer Karteikarte, Software ohne Freigabe für gehosteten Betrieb und Altgeräte, die aus Freigabegründen nicht aktualisiert werden dürfen und deshalb aufwendig abgeschirmt werden müssen. Jeder Punkt ist erklärbar und gehört im Angebot beziffert, nicht in einer Pauschale versteckt.

Was den Preis senkt

Einheitliche Arbeitsplätze statt gewachsener Einzelstücke, eine gehostete PVS-Umgebung statt eines Servers im Nebenraum, klare Rollen und ein Verzeichnisdienst, über den Anmeldungen laufen. Ein guter Partner senkt die Betreuungskosten im Verlauf der Zusammenarbeit, weil er Sonderfälle abbaut, statt für jeden einen Zuschlag zu nehmen.

Kostenlose IT-Erstberatung anfragen 30 Minuten, konkrete Vorschläge zum Mitnehmen.
Rechenbeispiel

Rechenbeispiel: Praxis mit zehn Arbeitsplätzen, drei Modelle, ein Jahr

Gerundete Modellwerte für eine Praxis mit acht bis zwölf Arbeitsplätzen, einem Standort, eigener PVS-Umgebung und einigen angebundenen Geräten. Sie ersetzen kein Angebot, machen die Größenordnungen aber vergleichbar.

Modell Jahreskosten (Beispiel) Was enthalten ist und was nicht
Abrechnung nach Aufwandrund 7.900 € pro JahrFünf Stunden im Monat zu 120 € plus eine Anfahrt monatlich. Überwachung, Kontrolle der Sicherung, Aktualisierungen und Dokumentation sind nicht enthalten.
Vollbetreuung im Fixpreisrund 8.300 € pro JahrZehn Arbeitsplätze zu 69 € im Monat, inklusive Überwachung, Aktualisierungen, Sicherung samt Wiederherstellungstest, Endpoint-Schutz und Support ohne Stundenzettel.
Basis plus Projektbudgetrund 2.300 € pro Jahr zzgl. ProjekteZehn Arbeitsplätze zu 19 € im Monat für Überwachung und Fernhilfe, größere Arbeiten einzeln beauftragt. Tragfähig bei wenig eigener Serverlast.

Bemerkenswert ist, wie nah die beiden ersten Zeilen beieinander liegen. Genau das ist der Punkt: Der Fixpreis ist bei dieser Größe nicht dramatisch günstiger, er ist derselbe Betrag mit einem anderen Inhalt. Im Aufwandsmodell bezahlen Sie Reaktion, im Fixpreis zusätzlich Vorbeugung, also Überwachung, Aktualisierungen, Kontrolle der Sicherung, Wiederherstellungstests und Dokumentation.

Die Rechnung kippt an einer einzigen Stelle: bei einem größeren Ereignis. Ein verschlüsselter Server, ein Ausfall der PVS-Datenbank, ein abgelaufenes Zertifikat am Montagmorgen, und die kalkulierten fünf Stunden im Monat sind Makulatur. Rechnen Sie deshalb nicht mit dem stillen Jahr, sondern mit dem Jahr, in dem einmal etwas passiert. Die abgesagte Sprechstunde steht in keiner der beiden Spalten.

Auswahl

Sieben Fragen, die Praxiserfahrung von einer Branchenliste unterscheiden

Fast jeder IT-Dienstleister führt Arztpraxen in seiner Branchenliste. Notieren Sie die Antworten auf diese Fragen schriftlich, dann vergleichen sich Angebote von selbst:

Frage an den Anbieter Woran Sie eine belastbare Antwort erkennen
Betreuen Sie heute Praxen, und in welchem Software-Umfeld?Eine konkrete Antwort mit Systemnamen und Größenordnung, dazu zwei Praxen vergleichbarer Größe als Referenz.
Wie ist der Fernzugriff auf unsere Systeme geregelt?Namentliche Konten mit Mehrfaktor-Anmeldung, protokolliert. Ein Sammelkonto für „die IT“ ist ein Ausschlussgrund, kein Verhandlungspunkt.
Liegt ein Auftragsverarbeitungsvertrag samt Maßnahmenanlage vor?Der Vertrag liegt vor dem ersten Zugriff vor, mit Unterauftragnehmern und Verpflichtung zur Geheimhaltung nach § 203 StGB.
Wie oft wird die Wiederherstellung geprobt, und wer erhält das Protokoll?Ein Turnus, ein Protokoll, ein Ansprechpartner. „Die Sicherung läuft“ ist eine Beobachtung, keine Zusage.
Wer spricht mit dem PVS-Hersteller, wenn die Ursache unklar ist?Der Dienstleister übernimmt die Klärung. Verweisen zwei Anbieter aufeinander, sitzt die Praxis dazwischen.
Was passiert freitags um 19 Uhr und montags um 7 Uhr?Eine Nummer, die jemand annimmt, ohne Aufpreis, mit bezifferter Frist bis zur Aufnahme des Anliegens.
Was gehört uns, wenn die Zusammenarbeit endet?Dokumentation, Zugangsdaten, Lizenzen und Konfigurationen gehören der Praxis, und die Herausgabe steht im Vertrag.
Warnsignale

Vier Warnsignale in der Betreuung einer Praxis

Diese Muster begegnen uns in Praxen regelmäßig. Trifft mehr als eines auf Ihre Situation zu, lohnt eine zweite Meinung:

Der Fernzugriff läuft über ein Sammelkonto

Ein Konto, das mehrere Techniker gemeinsam nutzen, macht jede Nachvollziehbarkeit unmöglich: Sie können nicht belegen, wer wann welche Karteikarte geöffnet hat. Verlangen Sie namentliche Konten, einen zweiten Faktor und eine Protokollierung, die Ihnen auf Anfrage vorgelegt wird.

Die Antwort auf jede Frage lautet: neuer Server

Ein Angebot für Hardware, bevor jemand Auslastung, Herstellerfreigaben und gehostete Alternativen geprüft hat, verrät die Reihenfolge der Interessen. Wir liefern und implementieren Systeme selbst, Hardware eingeschlossen. Unsere Empfehlung hängt aber nicht am Verkauf: Wir rechnen die Varianten gegeneinander und begründen schriftlich, warum eine davon günstiger ist. Was wir nicht liefern, ist ein Server, den die Praxis nicht braucht.

Die Sicherung läuft, aber niemand hat sie zurückgespielt

Der häufigste Fund in Erstberatungen: Sicherungen existieren seit Jahren, und niemand hat geprüft, ob sich daraus ein arbeitsfähiges System herstellen lässt. Oft fehlt die PVS-Datenbank im richtigen Zustand, oft liegt jede Kopie am selben Ort. Fragen Sie nach dem Datum des letzten Wiederherstellungstests.

Die Dokumentation bleibt beim Dienstleister

Netzplan, Passwörter, Lizenzen, Konfiguration der TI-Komponenten: Diese Unterlagen gehören der Praxis. Wer sie nicht regelmäßig aktualisiert übergibt, macht einen Wechsel teuer und einen Notfall unübersichtlich.

Der Wechsel

Den IT-Dienstleister wechseln, ohne eine Sprechstunde abzusagen

Die größte Sorge vor einem Wechsel ist nie der neue Dienstleister, sondern der Übergang. Beide typischen Befürchtungen, fehlende Unterlagen und ein Ausfall während der Übergabe, lassen sich mit einem geordneten Vorgehen ausräumen:

  1. Bestandsaufnahme in der Praxis

    Wir sehen uns vor Ort an, was tatsächlich läuft: Server, Arbeitsplätze, PVS-Umgebung, TI-Komponenten, Geräte, Netz, Sicherung, Zugänge.

  2. Dokumentation vor der Übergabe

    Gibt es Unterlagen, übernehmen wir sie. Gibt es keine, der häufigere Fall, dokumentieren wir Ihr Bestandssystem nach unserem Standard.

  3. Parallelbetrieb statt Stichtag

    Die bestehende Umgebung läuft weiter, bis die Übernahme abgeschlossen ist. Es gibt keinen Moment ohne funktionierendes System an der Anmeldung.

  4. Umbau zwischen den Sprechstunden

    Arbeiten mit Neustart legen wir in die Randzeiten. Realistisch ist die Übernahme in 14 Tagen abgeschlossen, ohne Ausfalltag.

  5. Drei Monate Testzeit

    Volle Leistung, voller Service. Überzeugt die Zusammenarbeit nicht, endet sie zum Monatsende, ohne Kleingedrucktes.

Die ehrliche Grenze

Wann sich Managed IT für eine Praxis nicht lohnt

Ein Betreuungsvertrag ist kein Selbstzweck. Es gibt Konstellationen, in denen wir davon abraten, und wir sagen das im Erstgespräch, nicht nach der Unterschrift:

Fall 1

Einzelpraxis mit zwei Rechnern und ohne Serverlast

Läuft das PVS auf einem einzigen Rechner, sind keine Geräte angebunden und arbeitet das Team zu zweit, ist eine Vollbetreuung überdimensioniert. Sinnvoll sind ein Basispaket für Überwachung und Fernhilfe, eine einmal richtig eingerichtete Sicherung mit Kopie außer Haus und eine klare Nummer für den Störungsfall.

Fall 2

Praxis kurz vor der Abgabe

Steht die Übergabe absehbar an, ist eine Modernisierung das falsche Projekt. Dann geht es darum, den Bestand abzusichern und die Unterlagen so aufzubereiten, dass die Nachfolge ohne Archäologie starten kann. Wir sagen das offen, auch wenn ein mehrjähriger Vertrag für uns das bessere Geschäft wäre.

Fall 3

MVZ mit eigener IT-Abteilung

Wo eine interne IT existiert, ersetzt Managed IT sie nicht, sondern ergänzt sie: Rufbereitschaft außerhalb der Kernzeiten, Vertretung bei Urlaub und Krankheit, Spezialwissen für Netz und Sicherheit. Der Zuschnitt ist dann ein anderer, und das gehört ins Angebot geschrieben.

Zahlen & Fakten

Managed IT für Praxen bei Staufenberg Advisory: Zahlen und Fakten

  • Managed IT von Staufenberg Advisory beginnt bei 19 € pro Nutzer und Monat; die meisten Kunden liegen mit der Vollbetreuung zwischen 49 und 99 € pro Nutzer und Monat.
  • Die Störungsannahme läuft rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr und ohne Aufpreis; abgerechnet wird als Fixpreis pro Arbeitsplatz, nicht nach Stunden.
  • Staufenberg Advisory betreut Praxen und medizinische Versorgungszentren inklusive des Praxissoftware-Umfelds; die Sicherheitsarbeit orientiert sich an ISO 27001 und BSI-Grundschutz.
  • Die Übernahme von einem bestehenden Dienstleister ist realistisch in 14 Tagen umgesetzt: dokumentiert, im Parallelbetrieb und ohne Ausfalltag. Neue Kunden starten mit drei Monaten Testzeit.
  • Staufenberg Advisory ist ein 2015 gegründetes Beratungs- und IT-Haus mit über 50 Spezialisten, mehr als 300 aktiven Kunden und über 350 abgeschlossenen Projekten.
Kundenstimmen

Was Praxen über die Zusammenarbeit sagen

An einem Montagmorgen gab es keinen Zugriff auf die Karteikarte, und um acht war das Wartezimmer voll. Die Hotline hat sich innerhalb von Minuten aufgeschaltet, gegen halb neun lief die Anmeldung wieder. Bei unserem alten Betreuer hätten wir am Nachmittag einen Rückruf bekommen.
Praxisinhaberin Hausarztpraxis mit 9 Mitarbeitern
Bei drei Standorten wusste niemand mehr, wer welchen Zugang hat und wo welche Sicherung liegt. Heute gibt es einen gepflegten Netzplan, eine Berechtigungsübersicht und Protokolle der Wiederherstellungstests. Unsere Datenschutzbeauftragte bekommt ihre Nachweise, ohne dass jemand suchen muss.
Verwaltungsleiter MVZ mit drei Standorten
Uns wurde jahrelang ein neuer Server empfohlen, jedes Jahr etwas dringlicher. Stattdessen wurde nachgerechnet, was wir wirklich brauchen. Die große Investition blieb aus, und die Anbindung unserer Geräte läuft seither ruhiger als vorher.
Praxismanagerin Orthopädische Gemeinschaftspraxis, 14 Arbeitsplätze
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Managed IT für Arztpraxen

Was kostet Managed IT für eine Arztpraxis?

Bei Staufenberg Advisory beginnt die Betreuung bei 19 € pro Arbeitsplatz und Monat für Überwachung und Fernhilfe. Die Vollbetreuung mit Aktualisierungen, Sicherung samt Wiederherstellungstest, Endpoint-Schutz, Netzbetreuung, Helpdesk und Einsatz vor Ort liegt zwischen 49 und 99 € pro Arbeitsplatz und Monat. Für eine Praxis mit zehn Arbeitsplätzen ergibt das rund 8.300 € im Jahr, als Fixpreis und ohne Zuschlag für Anrufe außerhalb der Bürozeiten.

Darf ein externer IT-Dienstleister auf Patientendaten zugreifen?

Ja, unter Bedingungen. Seit der Neuregelung von § 203 StGB im Jahr 2017 dürfen schweigepflichtige Berufe externe Dienstleister mitwirken lassen, wenn diese sorgfältig ausgewählt, schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet und auf das notwendige Maß an Einblick beschränkt werden. Zusätzlich braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Verstößt der Dienstleister gegen die Geheimhaltung, ist er selbst strafbar.

Übernimmt der IT-Dienstleister auch den Support für das Praxisverwaltungssystem?

Für alles, worauf das PVS aufsetzt: ja, von Server und Datenbank über Arbeitsplätze und Drucker bis zu Netz, Sicherung und Geräteanbindung. Fachfragen im Programm selbst, etwa zu Abrechnungsziffern oder Formularen, gehören zum Hersteller-Support, weil dort das Produktwissen liegt. Tragfähig ist die Arbeitsteilung nur, wenn der IT-Dienstleister die Klärung mit dem Hersteller übernimmt.

Wer betreut Konnektor, SMC-B und Kartenterminals?

Die Einbindung der TI-Komponenten in Netz und Arbeitsplätze, ihre Aktualisierung und die Überwachung von Laufzeiten gehören in den Betreuungsvertrag, gleichermaßen für einen Konnektor in der Praxis und für ein TI-Gateway im Rechenzentrum. Die Karten selbst werden über die zuständigen Ausgabestellen beantragt und verlängert; die Praxis bleibt Antragstellerin. Ein guter Dienstleister erinnert rechtzeitig daran, weil ein Ablauf E-Rezept und eAU sofort stoppt.

Was passiert, wenn das Praxisverwaltungssystem während der Sprechstunde ausfällt?

Die Störungsannahme läuft rund um die Uhr, damit die Bearbeitung nicht erst am nächsten Werktag beginnt. Meist lässt sich per Fernzugriff eingreifen, andernfalls kommt ein Techniker in die Praxis. Entscheidend ist die Vorarbeit: Wer eine geprobte Wiederherstellung, eine dokumentierte Umgebung und ein Notfallblatt für das Team hat, spricht über Stunden. Wer das nicht hat, spricht über Tage.

Braucht eine Praxis noch einen eigenen Server?

Häufig nicht. Gibt der Hersteller des PVS den Betrieb in einer gehosteten Umgebung frei, entfällt die einmalige Investition und es bleiben planbare monatliche Kosten. Es gibt aber Fälle, in denen ein System vor Ort die richtige Antwort bleibt, etwa bei Geräten mit strikten lokalen Anforderungen oder bei Software ohne Freigabe für gehosteten Betrieb. Wir rechnen die Varianten gegeneinander und legen die Begründung schriftlich vor.

Wie läuft der Wechsel des IT-Dienstleisters in einer Praxis ab?

In fünf Schritten: Bestandsaufnahme vor Ort, Dokumentation des Bestandssystems nach unserem Standard, Parallelbetrieb der alten Umgebung, Umbau in den Randzeiten der Sprechstunde und drei Monate Testzeit. Realistisch ist die Übernahme in 14 Tagen abgeschlossen, ohne Ausfalltag, auch dann, wenn der bisherige Betreuer keine Unterlagen herausgibt. Die Übernahme ist Teil des Vertrags.

Ab welcher Praxisgröße lohnt sich Managed IT?

Als Anhaltspunkt: Ab etwa fünf bis acht Arbeitsplätzen, spätestens mit eigenem Server, angebundenen Geräten oder mehreren Standorten ist die Vollbetreuung wirtschaftlich, weil im Stundenmodell genau die Arbeiten fehlen, die Ausfälle verhindern. Darunter kann ein Basispaket mit sauber eingerichteter Sicherung die bessere Wahl sein. Eine Einzelpraxis mit zwei Rechnern braucht keinen Vollvertrag, und wir sagen das auch.

Kontakt

Kontakt: kostenlose IT-Erstberatung für Ihre Praxis

IT-Notfall? Jetzt anrufen – Hotline 24/7.

Innerhalb kurzer Zeit meldet sich ein geschulter Ansprechpartner – je nach Thema auch der Geschäftsführer persönlich. Das Erstgespräch dauert 30 Minuten. Sie nehmen eine Einschätzung zu Machbarkeit und Zeitrahmen sowie konkrete Optimierungsvorschläge mit – eine fertige Erstberatung, die Sie theoretisch auch zu Ihrem bisherigen Dienstleister tragen könnten. Wir liefern zuerst Wert, dann reden wir über Zusammenarbeit.

Erstgespräch anfragen

Ihr Thema hilft uns, gleich den richtigen Ansprechpartner einzubinden. Pflicht ist nur die E-Mail-Adresse.