Verfügen Ihre Berater über Sicherheitsüberprüfungen?
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Ja. Die Berater von Staufenberg Advisory verfügen über Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜ1/SÜ2 nach SÜG). Welche Überprüfungsstufe ein Vorhaben erfordert und welche Profile mit der passenden Stufe verfügbar sind, klären wir im Erstgespräch. Zur Einordnung: Die Stufe legt kein Dienstleister fest. Sie richtet sich nach der vorgesehenen Tätigkeit und wird von der zuständigen Stelle des Auftraggebers bestimmt, die das Verfahren auch veranlasst und führt. Ein Unternehmen kann eine Überprüfung deshalb weder zusagen noch beschleunigen. Eine bestehende Überprüfung ist zudem an Voraussetzungen und Fristen gebunden und gilt nicht unbegrenzt fort. Für Ihre Planung folgt daraus: Benennen Sie die vorgesehene Tätigkeit und den geforderten Nachweis so früh wie möglich, damit wir passende Profile prüfen und offenlegen können, wo sie fehlen. Verbindliche Auskunft zu Ihrem konkreten Verfahren erteilt allein die zuständige Stelle.
Arbeiten Sie in VS-NfD-Umgebungen?
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Ja. Unsere Teams verfügen über Erfahrung in Umgebungen mit der Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ und sind mit den zugehörigen Regeln für Systemzugriff, Informationsweitergabe und Dokumentation vertraut. Die organisatorischen Anforderungen des Auftraggebers werden dabei vollständig übernommen. Praktisch bedeutet das getrennte Arbeitsplätze und Systeme, freigegebene Kommunikationswege, protokollierte Zugriffe und die Regel, dass Unterlagen die Umgebung nicht verlassen. Für die Projektarbeit hat das Folgen, die in der Planung häufig unterschätzt werden: Abstimmungen brauchen mehr Vorlauf, Fernzugriffe sind eingeschränkt oder ausgeschlossen, und Werkzeuge, die außerhalb selbstverständlich sind, stehen nicht zur Verfügung. Diesen Mehraufwand kalkulieren wir von Beginn an ein, statt ihn im Projektverlauf als Störung zu melden. Welche Regeln in Ihrem Fall gelten und welche Nachweise verlangt werden, gibt die zuständige Stelle Ihres Hauses vor; wir richten unsere Arbeitsweise danach aus, ohne eigene Auslegung der Vorgaben.
Was bedeutet VS-NfD?
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VS-NfD steht für „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ und ist die niedrigste Geheimhaltungsstufe für Verschlusssachen in Deutschland. Für die Arbeit in VS-NfD-Umgebungen gelten verbindliche Regeln für Zugriff, Weitergabe und Aufbewahrung von Informationen. Die Teams von Staufenberg Advisory sind mit diesen Regeln vertraut und wenden sie im Projektalltag an. Eingestuft wird dabei die Information selbst, nicht die Person: Es sind Dokumente, Datenbestände oder Systeme, die eine Einstufung tragen, und die Regeln folgen dieser Einstufung über den gesamten Lebensweg bis zu Aufbewahrung und Vernichtung. Wer damit umgeht, benötigt eine entsprechende Berechtigung und eine Unterweisung. Oberhalb von VS-NfD folgen weitere Geheimhaltungsstufen mit deutlich strengeren Anforderungen an Personal, Technik und Räume. Welche Einstufung für ein Vorhaben gilt, legt der Auftraggeber fest und nicht der Dienstleister. Verbindliche Auskunft dazu geben die zuständigen Stellen und die für Sie geltenden Vorgaben, nicht die Einschätzung eines Beraters.
Können Sie Referenzen aus dem Defense-Umfeld nennen?
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Nein, und das mit Absicht: Im Defense-Umfeld nennen wir grundsätzlich keine Auftraggeber, weil Diskretion dort Teil der professionellen Leistung ist. Was wir belegen können, sind die Qualifikationen dahinter: Sicherheitsüberprüfungen nach SÜG, VS-NfD-Erfahrung und langjährige SAP-Projektarbeit im Konzern- und Public-Umfeld. Prüfen Sie deshalb das, was tatsächlich Auskunft gibt: die Lebensläufe der vorgesehenen Berater mit ihren Modulschwerpunkten, den Nachweis der verlangten Überprüfungsstufe, Muster unserer Projektdokumentation und die Frage, wer die Arbeitsergebnisse in unserer Organisation qualitätssichert. Diese Unterlagen legen wir vor. Wie ein Anbieter mit den Namen anderer Auftraggeber umgeht, ist im Übrigen ein Hinweis darauf, wie später mit Ihren Informationen umgegangen wird. Anonymisierte Aussagen zur Arbeitsweise stellen wir bereit, sofern sie freigegeben sind, und über Rollen, Aufgabenzuschnitte und Vorgehensmodelle sprechen wir offen. Fragen Sie zusätzlich, ob die im Angebot gezeigten Profile auch die sind, die tatsächlich kommen. Das ist der häufigste Bruch zwischen Angebot und Projektstart.
Kennen Sie die Vergabe- und Beschaffungsprozesse der öffentlichen Hand?
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Ja. Wir arbeiten regelmäßig in Strukturen der öffentlichen Beschaffung: von formalen Vergabeverfahren über Rahmenverträge bis zu Nachweis- und Dokumentationspflichten in der Projektabwicklung. Angebote, Berichtswesen und Abnahmen richten wir von Beginn an auf diese Prozesse aus. Praktisch heißt das: Leistungen werden prüfbar abgegrenzt beschrieben, Aufwände nachvollziehbar belegt und Abnahmen förmlich dokumentiert. Den Zeitplan bestimmen in diesem Umfeld selten die fachlichen Aufgaben, sondern Fristen, Rückfragen und Freigabeschritte des Verfahrens. Für Ihre Planung sollten zwei Punkte früh feststehen: über welchen Vertrag die Leistung abgerufen wird und welche Nachweise bereits zum Angebotszeitpunkt vorliegen müssen. Fehlt einer davon, verschiebt sich der Start unabhängig von der Verfügbarkeit der Berater. Vorsicht ist bei Angeboten geboten, die einen Rahmenvertrag voraussetzen, der noch nicht existiert: Der Abruf scheitert dann an der Form und nicht an der Leistung. Die vergaberechtliche Bewertung Ihres Verfahrens nehmen wir nicht vor; dafür sind Ihre Vergabestelle und Ihre Rechtsberatung zuständig.
Wie schnell können sicherheitsüberprüfte SAP-Berater starten?
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Das hängt vor allem davon ab, ob die erforderliche Überprüfungsstufe bereits vorliegt: Berater mit gültiger SÜ1- oder SÜ2-Überprüfung können kurzfristig eingesetzt werden, eine neue Sicherheitsüberprüfung dauert dagegen mehrere Monate. Im Erstgespräch klären wir deshalb früh Stufe, Verfügbarkeit und Zeitrahmen. Die Dauer des Verfahrens liegt nicht beim Dienstleister, sondern bei den zuständigen Stellen. Wer einen festen Termin dafür zusagt, verspricht etwas, das er nicht steuert. Planen Sie deshalb zwei Wege parallel: den Start mit bereits überprüften Profilen für die Aufgaben, die sofort beginnen müssen, und die Einleitung der Überprüfung für den weiteren Bedarf. Hinzu kommen Schritte, die unabhängig davon Zeit kosten, nämlich Unterweisung, Systemzugänge und Berechtigungen. In der Praxis entscheidet oft dieser Teil über den tatsächlichen Starttermin. Wir nennen offen, welche Profile heute überprüft sind und welche nicht. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie innerhalb von fünf Werktagen eine unverbindliche Aufwandsindikation.