Ist mein Unternehmen von NIS2 betroffen?
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Betroffen sind Unternehmen aus einer Vielzahl von Sektoren (von Energie und Gesundheit bis zum verarbeitenden Gewerbe), in der Regel ab 50 Mitarbeitern oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Zusätzlich wirkt NIS2 über die Lieferkette: Wer betroffene Unternehmen beliefert, muss mit vertraglichen Sicherheitsanforderungen rechnen. Der Betroffenheits-Check von Staufenberg Advisory schafft in kurzer Zeit Klarheit. Zwei Hinweise zur Einordnung, die wir ausdrücklich machen: Die verbindliche rechtliche Beurteilung Ihres Einzelfalls gehört zur Rechtsberatung, und wir sprechen sie nicht aus – wir beschreiben die Anforderungen und den Zustand Ihrer Technik. Und die Lieferkettenwirkung wird regelmäßig unterschätzt: In der Praxis erreicht das Thema kleinere Unternehmen nicht über das Gesetz, sondern über einen Fragebogen ihres größten Kunden. Wer darauf antworten kann, gewinnt Zeit; wer nicht antworten kann, verliert im Zweifel den Auftrag an einen Wettbewerber, der es kann.
Was verlangt NIS2 konkret von Unternehmen?
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NIS2 verlangt ein systematisches Risikomanagement mit technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, die Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle binnen kurzer Fristen, regelmäßige Schulungen sowie die aktive Einbindung der Geschäftsführung. Die Leitungsebene haftet, wenn sie ihre Pflichten vernachlässigt. Für die Praxis lassen sich die Anforderungen auf vier Arbeitspakete herunterbrechen, und drei davon sind organisatorisch statt technisch. Erstens eine Übersicht der eigenen Systeme und der Risiken, die daran hängen. Zweitens ein Meldeprozess mit benannten Zuständigkeiten, damit im Vorfall niemand erst suchen muss, wer meldet. Drittens geprobte Notfallpläne, wobei das Wort geprobt den Unterschied macht. Und viertens der Nachweis, dass die Geschäftsführung sich damit befasst hat, üblicherweise über protokollierte Befassung und Schulungen. Die Technik ist in den meisten Häusern der kleinere Teil. Genau deshalb scheitern die Vorhaben selten an fehlenden Werkzeugen und häufig daran, dass niemand benannt ist, der die Entscheidungen trifft und die Termine für Schulungen und Notfallübungen setzt.
Was kostet eine NIS2-Beratung?
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Der Einstieg ist bei Staufenberg Advisory kostenlos: Erstgespräch und erste Betroffenheitseinschätzung kosten Sie 30 Minuten Zeit, kein Geld. Gap-Analyse und Umsetzung kalkulieren wir nach Umfang zum Festpreis; ein großer Teil der laufenden Maßnahmen ist bereits im Managed-Service-Paket ab 19 € pro Nutzer und Monat enthalten und kostet nicht extra. Das ist beim Vergleich von Angeboten der entscheidende Punkt: Eine reine Beratung liefert ein Dokument mit Maßnahmenliste, deren Umsetzung anschließend gesondert beauftragt und bezahlt wird. Rechnen Sie deshalb immer beide Posten zusammen und fragen Sie ausdrücklich, wer die Maßnahmen umsetzt und wer sie danach betreibt. Der zweite Teil ist der dauerhafte, denn NIS2 verlangt keinen einmaligen Zustand, sondern einen laufend gepflegten – und genau dort entstehen die Kosten der Folgejahre. Ein Angebot, das nur die Erstumsetzung ausweist, ist deshalb unvollständig und nicht günstig.
Bis wann müssen wir NIS2 umsetzen?
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Die europäische Richtlinie ist in Kraft, die deutsche Umsetzung in nationales Recht ist auf dem Weg. Betroffene Unternehmen sollten die Anforderungen daher nicht auf die lange Bank schieben. Wer früh startet, verteilt Aufwand und Kosten über Monate statt Wochen und ist gegenüber Kunden schon heute auskunftsfähig. Der praktische Terminplan hängt in vielen Häusern ohnehin nicht am Gesetz, sondern am nächsten Kundenaudit oder an der Erneuerung der Cyber-Versicherung – beides kommt verlässlich und mit eigenen Fristen. Was sich unabhängig davon sofort lohnt, sind die Arbeiten, die in jedem Szenario gebraucht werden: die Systemübersicht, geprüfte Sicherungen und die Zwei-Faktor-Anmeldung an allen Zugängen von außen. Diese Arbeit ist in keinem Fall verloren, egal wie die nationale Umsetzung im Detail ausfällt. Sie ist außerdem diejenige, die im Ernstfall tatsächlich schützt, unabhängig von jeder Nachweispflicht.
Sollten wir NIS2 selbst umsetzen oder mit einem Dienstleister?
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Die Anforderungen selbst umzusetzen ist möglich, bindet aber über Monate interne Kapazität und setzt Sicherheits-Know-how voraus, das die meisten Mittelständler nicht vorhalten. Ein IT-Partner wie Staufenberg Advisory setzt die Maßnahmen direkt in den betreuten Systemen um und hält sie dauerhaft aktuell. Die Übersetzung zwischen Konzeptpapier und Technik entfällt. Entscheidend ist, dass der Partner nicht nur berät, sondern auch betreibt. Was allerdings im Unternehmen bleiben muss, sagen wir genauso deutlich: die Zuständigkeit. NIS2 adressiert die Leitungsebene, und diese Verantwortung lässt sich nicht auslagern – ein Dienstleister kann Maßnahmen umsetzen und nachweisen, aber nicht Ihre Pflicht übernehmen. Praktikabel ist deshalb eine klare Teilung: Sie benennen eine verantwortliche Person und entscheiden über Risiken, wir setzen die technischen und organisatorischen Maßnahmen um und liefern die Nachweise, mit denen diese Person auskunftsfähig ist. Ohne benannte Person bleibt jedes NIS2-Projekt liegen.
Wie lange dauert eine NIS2-Umsetzung?
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Betroffenheits-Check und Gap-Analyse sind in wenigen Wochen abgeschlossen; die Umsetzung der Maßnahmen dauert je nach Ausgangslage typischerweise einige Monate. Unternehmen, die bereits professionell betreut werden, starten deutlich weiter vorn, weil Grundlagen wie Backup und Multifaktor-Authentifizierung dann schon stehen. Danach geht NIS2 in den laufenden Betrieb über. Es ist kein Projekt mit Enddatum. Was die Dauer in der Praxis bestimmt, sind nicht die technischen Maßnahmen, sondern zwei andere Dinge: die Entscheidungen über Risiken, die nur das Unternehmen selbst treffen kann, und das Proben der Notfallpläne, weil dafür Termine mit den beteiligten Personen nötig sind. Beides lässt sich nicht beschleunigen, indem man mehr Kapazität einsetzt. Deshalb legen wir diese Termine zu Beginn fest und arbeiten die technischen Pakete daran vorbei, statt am Ende auf Abstimmungen zu warten – das verkürzt die Gesamtdauer erfahrungsgemäß um Wochen.
Reicht unsere bestehende IT-Sicherheit nicht aus?
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Das lässt sich seriös erst nach einer Gap-Analyse sagen. In der Praxis fehlen bei den meisten Mittelständlern belastbare Meldeprozesse, geprobte Notfallpläne und eine saubere Dokumentation, selbst wenn die Technik ordentlich aufgestellt ist. Genau diese Lücken macht unsere Analyse sichtbar, priorisiert nach Risiko und Aufwand. Drei Befunde wiederholen sich dabei so regelmäßig, dass sie zur Erwartung gehören. Erstens: Sicherungen existieren, aber eine Rücksicherung wurde nie erprobt – damit ist sie eine Annahme. Zweitens: Es gibt keinen dokumentierten Meldeweg, sodass im Vorfall zuerst geklärt werden muss, wer wen informiert. Drittens: Zugänge von außen sind nicht durchgängig mit einem zweiten Faktor gesichert, meist bei einzelnen Administrator- oder Dienstkonten, die bei der Einführung übersehen wurden. Alle drei sind mit überschaubarem Aufwand behebbar, sobald sie benannt sind. Der Bericht ist deshalb nach Risiko und Aufwand sortiert und nicht alphabetisch: Sie sollen sehen, welche zwei Maßnahmen zuerst wirken.